Untere Wasserbehörde erlässt Allgemeinverfügung / Saale und die beiden Stauseen bisher vom Verbot noch ausgenommen
Schleiz. Die Gewittergüsse der vergangenen Tage konnten nicht darüber hinwegtäuschen, dass die erste Jahreshälfte 2025 insgesamt zu trocken war. Die anhaltende Trockenheit und die unzureichenden Niederschlagsmengen im Frühjahr haben schon jetzt in zahlreichen Flüssen und Bächen des Landkreises zu niedrigen Pegelstände geführt, was das gesamte Gewässernetz einer erheblichen Belastung aussetzt. Deshalb hat das Landratsamt als Untere Wasserbehörde die Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern stark einschränkt.
„Auch wenn bei einigen Gewässern im Landkreisgebiet momentan noch eine ausreichende Wasserführung gegeben ist, besteht bei einer Vielzahl kleinerer Fließgewässer die Gefahr, dass die Aufrechterhaltung der gewässerökologischen Grundfunktionen nicht mehr gewährleistet ist. Den Verlust dieses wichtigen Lebensraums für Tiere und Pflanzen wollen wir mit der Allgemeinverfügung verhindern“, erklärt Heiko Günther, Leiter des Fachdienstes Umwelt im Landratsamt.
Für die Bewässerung von Garten-, Grün- und Sportflächen sowie für die Befüllung von Pools, Schwimmbecken und privaten Teichen darf mit sofortiger Wirkung kein Wasser mehr aus Bächen, Flüssen, Teichen und Seen des Saale-Orla-Kreises entnommen werden.
Das Wasserentnahmeverbot gilt allerdings nicht für die Saale sowie die beiden Talsperren Bleiloch und Hohenwarte, da hier an den Pegelmessstationen derzeit noch ein ausreichender Durch- sowie Zufluss messbar ist.
Außerdem vom Verbot ausgenommen ist die Wasserentnahmen zum Tränken von Vieh. Die Bewässerung von öffentlich genutzten, kommunalen Sportflächen ist nur in der Zeit von 21 Uhr bis 6 Uhr zulässig. Voraussetzung hierfür ist, dass eine wasserrechtliche Erlaubnis vorliegt, die zulässige Entnahmemenge nicht überschritten wird und kein zusätzlicher Anstau des Gewässers erfolgt. Selbstverständlich bleibt auch die Wasserentnahme im Brandfall, das heißt zur Abwehr einer Gefahr durch Feuer o.ä. weiterhin erlaubt.
Die Allgemeinverfügung gilt mit sofortiger Wirkung und ist auf die Sommermonate beschränkt. Ohne vorherigen Widerruf endet sie automatisch spätestens am 31. Oktober 2025.
Der Verstoß gegen das Wasserentnahmeverbot ist eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einer Geldbuße von bis zu 50.000 Euro geahndet werden.
Julia Weiß
Pressesprecherin
Landratsamt Saale-Orla-Kreis
Tel: +49 3663 488-208