Verstoß des Landrates Herrgott (CDU) gegen die Wahlfreiheit und Chancengleichheit politischer Parteien

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Uwe Thrum, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion im Kreistag des Saale-Orla-Kreises

 

Am 22. August 2024, zehn Tage vor der Landtagswahl, wurde auf der offiziellen Internetseite des Landratsamtes Saale-Orla-Kreis eine gemeinsame Erklärung von siebzehn Thüringer Landräten und Oberbürgermeistern veröffentlicht. Diese Stellungnahme enthielt eine klare negative Bewertung der Parteien AfD und BSW.
Der Thüringer Verfassungsgerichtshof hat am 29. April 2026 in seinem Urteil bestätigt, dass diese Veröffentlichung gegen die Grundsätze der Freiheit der Wahl und der Chancengleichheit politischer Parteien verstoßen hat. Weiterhin stellte das Gericht fest, dass die Veröffentlichung bewusst im Wahlkampf eingesetzt wurde und die nachfolgende Verwendung in einer CDU-Wahlkampfanzeige Teil des Verstoßes war.
Die AfD-Fraktion fordert den Kreistag Saale-Orla auf:

 

  • den Verstoß offiziell zu missbilligen,
  • die parteipolitische Nutzung amtlicher Ressourcen durch Landrat Christian Herrgott aufzuarbeiten,
  • und die Öffentlichkeit zur vollständigen Auskunft über den Einsatz öffentlicher Mittel und entstandener Kosten zu informieren.
    In einem Rechtsstaat ist die klare Trennung zwischen amtlicher Amtsführung und parteipolitischer Einflussnahme zur Wahrung der Chancengleichheit unabdingbar. Die AfD-Fraktion setzt sich für Transparenz und die Wahrung demokratischer Grundsätze im Saale-Orla-Kreis ein.
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