Wolfgang Kleindienst (UBV) weist Äußerungen zur Gründung des Jugendparlamentes zurück – „Verfahrensweise entspricht nicht dem Beschluss des Kreistages“

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Wolfgang Kleindienst
Wolfgang Kleindienst, Kreistagsmitglied UBV

Pressemitteilung zu OTZ-Artikel vom 05.08.21 „Unerträglich, wie nun mit den Akteuren umgegangen wird“

Ich weise die Äußerungen des Kreisvorsitzenden der Partei „Die Linke“ des Saale-Orla-Kreis in Zusammenhang mit seinen Äußerungen zur Gründung des Jugendparlamentes zurück (siehe OTZ 05.08.21). Der Bericht der OTZ vom 29.07.21 über eine Pressemitteilung der UBV entspricht aus meiner Sicht nicht der journalistischen Sorgfaltspflicht bei der Berichterstattung. Bei einer vollständigen Berichterstattung, die zur Sorgfaltspflicht gehört, wären Irritationen in diesem Ausmaß nicht aufgetreten.

Herr Gliesing ist schlecht und falsch informiert. Es ist eine Lüge, wenn er behauptet, dass es ergebnislos geblieben ist „eine Jugendbeteiligung auf Ebene der Schülervertretung zu organisieren“. Im Jugendhilfeausschuss gibt es eine Kreisschülervertretung. Allein das macht deutlich, dass die Kommunikation zwischen seiner Partei „Die Linke“ und ihrer
Kreistagsfraktion schlecht ist.

Herr Gliesing missachtet, wie auch einige seiner Parteifreunde im Kreistag, offenbar den Grundsatzbeschluss des Kreistages vom 25.05.2020 zur Unterstützung der Schaffung eines Jugendparlamentes am Beispiel der Stadt Jena. Die jetzige Verfahrensweise entspricht nicht dem Beschluss des Kreistages. Die im Jugendhilfeausschuss vorgelegte Satzung wurde zwar
diskutiert aber wegen vieler offenen Fragen nicht beschlossen. Der Jugendhilfeausschuss ist nach meiner Rechtsauffassung auch nicht zuständig für Satzungen, außer der Satzung des Jugendamtes.

Es entsteht der Eindruck, dass Herr Gliesing ein besonderes Interesse an dem Begleitausschuss der „Partnerschaft für Demokratie im Saale-Orla-Kreis“ hat. Denn dieser Begleitausschuss entscheidet auch über finanzielle Unterstützung von Vereinen und Aktivitäten, welche von der Partei „Die Linke“ unterstützt werden und denen er selbst angehört. Es muss durch den Kreistag generell überprüft werden, nach welchen demokratischen Prinzipien und nach welchen rechtlichen Kriterien der Begleitausschuss sich konstituiert hat. Letztendlich geht es hier um die Vergabe von Steuergeldern und um die Frage, ob ein Jugendparlament eine hauptamtliche Stelle für die weitere Begleitung benötigt.

Ich unterstütze die Meinung von Prof. Werner Greiling (Stadtrat des BfN in Neustadt/Orla) zu dieser Thematik. Die von Herrn Gliesing kritisierte eingeschränkte Mobilität oder die schlechte digitale Infrastruktur ist purer Populismus. Seit 7 Jahren regiert Die Linke mit der SPD und den Grünen in Thüringen. Seine Partei hat es ebenfalls versäumt den ÖPNV oder die Digitalisierung von Schulen und Jugendeinrichtungen wesentlich zu verbessern.


Wolfgang Kleindienst, Kreistagsmitglied UBV

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