In zwei Fällen wurden Tiere in Fahrzeugen zurückgelassen: Hierbei handelt es sich um Verstöße gegen das Tierschutzgesetz!

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Landkreise Saalfeld-Rudolstadt, Saale-Orla und Sonneberg. Dass Tiere bei den aktuell herrschenden Temperaturen nicht unbeaufsichtigt in Fahrzeugen verbleiben sollen, dürfte an sich bekannt sein. Jedoch kam es am Samstagnachmittag durch Fahrzeughalter, die offensichtlich die Saalfelder Feengrotten besuchten, dazu, dass sie ihren Hund im Auto zurückließen. Zeugen wurden glücklicherweise auf den Umstand aufmerksam und informierten die Polizei. Bei deren Eintreffen hatte sich das betroffene Auto bereits vom Parkplatz entfernt.

Einen weiteren tierschutzrechtlichen Verstoß stellte ein Mann am Montagmittag im Bereich des „Weberslochs“ in Lehesten fest. Neben mehreren, auf engstem Raum untergebrachten, Rindern wurden noch weitere Rinder, die mutmaßlich über einen längeren Zeitraum ohne Wasser in einem Anhänger eingesperrt waren, festgestellt. Die Tierhalter konnten ermittelt und angezeigt werden. Es ergeht der ausdrückliche Hinweis, keine Tiere in Fahrzeugen (auch nicht im vermeintlichen Schatten mit leicht geöffneten Fenstern)zurückzulassen. Sollten Sie derartige Feststellungen machen informieren Sie umgehend die Polizei.



Pressestelle
Telefon: 03671 56 1503
E-Mail: presse.lpi.saalfeld@polizei.thueringen.de

Titelbild: Symbolbild, KI-generiert

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