Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern im Saale-Orla-Kreis wird weitgehend eingeschränkt

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Zu trockenes Frühjahr führt zu erneutem Verbot der Wasserentnahme aus Bächen, Flüssen, Teichen und Seen / Ausnahmen hiervon gelten für die Saale und bestimmte Nutzungsarten

 

Schleiz. Der Saale-Orla-Kreis erlebt einmal mehr ein zu trockenes Frühjahr. Darüber können auch die jüngsten Niederschläge nicht hinwegtäuschen. Auch wenn ein Teil der Gewässer noch über eine ausreichende Menge verfügt, haben sich an anderen Stellen bereits niedrige Pegelstände eingestellt. Aus diesem Grund hat die Untere Wasserbehörde des Saale-Orla-Kreises eine Allgemeinverfügung erlassen, die die Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern weitgehend einschränkt.

 

Niederschlagsmenge deutlich unter dem langjährigen Mittel

 

„Nachdem sich die Grundwasserstände auch durch die Niederschläge in den Wintermonaten nicht grundlegt erholten, war es im Frühjahr deutlich zu trocken. Im März beispielsweise lagen die Niederschläge im Saale-Orla-Kreis bei durchschnittlich 40 bis 50mm. Der langjährige Mittelwert für den Monat liegt bei 70 bis 90mm, also fast doppelt so hoch. Das zeigt sich auch an den Wasserständen der Wisenta und der Orla, die unter dem langjährigen Mittelwasserstand liegen“, erläutert der Leiter der Unteren Wasserbehörde, Heiko Günther.

 

Inhaltlich gelten für die Wasserentnahme die gleichen Einschränkungen wie im vergangenen Sommer. Das heißt, dass im Saale-Orla-Kreis für die Bewässerung von Garten-, Grün- und Sportflächen sowie für die Befüllung von Pools, Schwimmbecken und privaten Teichen kein Wasser mehr aus Bächen, Flüssen, Teichen und Seen entnommen werden darf. Als einziges Gewässer ausgenommen ist die Saale einschließlich der Talsperren.

 

Ausnahmen für Brandschutz, Tiere sowie die nächtliche Sportplatzbewässerung

 

Grundsätzlich befreit vom Verbot ist die Wasserentnahme zum Tränken von Tieren sowie zur Abwehr von Gefahren, also insbesondere zur Brandbekämpfung. Eine Sonderregelung gibt es zudem für öffentlich genutzte bzw. kommunale Sportplätze, deren Bewässerung zwischen 21 Uhr und 6 Uhr morgens im normalen Umfang erlaubt ist. „Die Einschränkung auf die Nachtstunden stellt eine effiziente und sparsame Bewässerung der Sportanlagen ohne größere Verdunstungsverluste sicher“, erklärt Heiko Günther und erinnert daran, dass hierfür eine wasserrechtliche Erlaubnis vorliegen muss.

 

Die Allgemeinverfügung zum Wasserentnahmeverbot tritt zum 8. Mai 2026 in Kraft und läuft ohne vorherigen Widerruf spätestens am 31. Oktober 2026 aus. Verstöße können mit Geldbußen von bis zu 50.000 Euro geahndet werden. Unter www.saale-orla-kreis.de im Bereich Aktuelles / Öffentliche Bekanntmachungen / Umwelt, Wasser und Energie kann die komplette Allgemeinverfügung eingesehen werden.

 

Alexander Hebenstreit

Pressesprecher

Landratsamt Saale-Orla-Kreis

Tel.: +49 3663 488-209

E-Mail: pressestelle@lrasok.thueringen.de

www.saale-orla-kreis.de

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