von Wolfgang Kleindienst, Kreistagsmitglied UBV
Am 17.01.25 hat der Abfallzweckverband ZASO auf seiner Webseite mitgeteilt, dass seit dem 1. Januar 2025 die EU-weite Getrenntsammlungspflicht für Altkleider gilt. Der ZASO teilt mit, dass stark verschmutzte oder nasse Textilien , zerschlissene Kleidung (z. B. mit großen Löchern), ölige oder mit Schimmel befallene Stoffe nicht in den Altkleidercontainer, sondern in den Hausmüll gehören. Seit dem 01.01.2025 ist gemäß § 20 Absatz 2 Satz 2 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) die Getrenntsammlungspflicht für Alttextilien für die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger in Kraft getreten ist. Damit wird die europarechtliche Vorgabe aus der Abfallrahmenrichtlinie in nationales Recht umgesetzt. Darin ist eine Entsorgung der Alttextilien im Hausmüll unzulässig. Mit der Veröffentlichung des ZASO entstehen offenbar neue Irritationen.
Hier der Wortlaut:
„Die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger sind verpflichtet, folgende in ihrem Gebiet in privaten Haushaltungen angefallenen und überlassenen Abfälle getrennt zu sammeln:
1.Bioabfälle; § 9 Absatz 1 und 3 Nummer 3 und 4 sowie Absatz 4 gilt entsprechend,
2.Kunststoffabfälle; § 9 gilt entsprechend,
3.Metallabfälle; § 9 gilt entsprechend,
4.Papierabfälle; § 9 gilt entsprechend,
5.Glas; § 9 Absatz 1 und 3 Nummer 3 und 4 sowie Absatz 4 gilt entsprechend,
6.Textilabfälle; § 9 gilt entsprechend,
7.Sperrmüll; die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger sammeln Sperrmüll in einer Weise, welche die Vorbereitung zur Wiederverwendung und das Recycling der einzelnen Bestandteile ermöglicht und
8.gefährliche Abfälle; die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger stellen sicher, dass sich die gefährlichen Abfälle bei der Sammlung nicht mit anderen Abfällen vermischen.
Die Verpflichtung zur getrennten Sammlung von Textilabfällen nach Satz 1 Nummer 6 gilt ab dem 1. Januar 2025.“
Die benannten Irritationen in der Bevölkerung sind aus Sicht der UBV somit berechtigt. Denn wenn im Kreislaufwirtschaftsgesetz eine Entsorgung im Hausmüll untersagt wird und der ZASO dem widerspricht, entstehen neue Fragen. Wir wollen nun im ZASO klären, wie das zukünftig organisiert werden soll.
Grundsätzlich halten wir die EU-Abfallrahmenrichtlinie mit dem Kreislaufwirtschaftsgesetz, wie schon bei der Einführung der Biotonne, als überflüssig und werden uns auch bei der Getrenntsammlung von Textilabfällen dagegen aussprechen. Die Abfallentsorgung im ZASO hat sich seit vielen Jahren auf Alttextilien und Bioabfälle im Hausmüll technisch eingestellt und sehr viel Geld in die Anlagen investiert. Die Politik muss endlich anfangen unsere Bürger zu entlasten und nicht ständig überflüssige Vorschriften auf den Weg zu bringen.