Veterinäramt hat seine Möglichkeiten im Rahmen des Tierschutzes vollumfänglich ausgeschöpft / Strafrechtliche Ermittlungen durch Polizei und Staatsanwaltschaft dauern an
Schleiz. Insbesondere in den sozialen Medien wird aktuell viel über einen Fall von schwerer Tierquälerei aus Pößneck diskutiert, der allein am heutigen Montag hunderte Anrufe und E-Mails an das Veterinäramt des Saale-Orla-Kreises nach sich zog. Um dem großen öffentlichen Interesse gerecht zu werden, ordnet das Landratsamt die Geschehnisse nun ein.
Der qualvolle Tod des Hundes geschah bereits im November 2025 in der Wohnung eines der beiden Beschuldigten, von denen die Halterin inzwischen aus dem Saale-Orla-Kreis weggezogen ist. Das Veterinäramt wurde durch die Anzeige von zwei Tierschutzvereinen am 9. Dezember 2025 darauf aufmerksam und nahm in enger Abstimmung mit der Polizei umgehend Ermittlungen auf. Darüber hinaus stellte das Landratsamt Saale-Orla-Kreis Strafanzeige gegen die beiden Beschuldigten.
Parallel wurden durch das Veterinäramt nach Bekanntwerden der Vorwürfe umgehend Verfahren zu Tierhaltungsverboten gegen die beiden Beschuldigten eingeleitet und auch vollzogen, um weiterem Tierleid vorzubeugen. Aktuellen Hinweisen zu möglichen Verstößen gegen das Tierhaltungsverbot wird durch das Landratsamt nachgegangen. Als für die Belange des Tierschutzes zuständige Behörde hat das Veterinäramt damit seinen rechtlichen Handlungsspielraum vollumfänglich ausgeschöpft. Alle strafrechtlich relevanten Aspekte der Tierquälerei liegen in der Zuständigkeit von Polizei und Staatsanwaltschaft und hier dauern die Ermittlungen noch an.
Alexander Hebenstreit
Pressesprecher
Landratsamt Saale-Orla-Kreis
Tel.: +49 3663 488-209







