von Mario Schürner, Bürgerinitiative Naturfreunde Gefell
Bezugnehmend auf die Stellungnahme des Landrats (OTZ vom 24.05.2024) über angebliche Falschaussagen und Gerüchte über das Vorranggebiet W29 und zahlreicher Anfragen von Bürgern an die „BI Naturfreunde-proVogtlandschaft e.V.“ möchten wir Folgendes mitteilen:
Die Tatsachen, dass bereits im April 2024 Vorgespräche zwischen der Windkraftbetreiberfirma RWE und der Genehmigungsbehörde im Landratsamt sowie den Bürgermeistern erfolgten und der Antrag auf Errichtung von vorerst 3 WKA mit ca. 250 m Gesamthöhe bereits am 2.7.2024 in der Genehmigungsbehörde einging, lassen klar und eindeutig erkennen, dass es sich nicht um Falschaussagen handelte.
Nach § 15 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in Verbindung mit § 6 der Hauptsatzung der Stadt Gefell ist der Bürgermeister verpflichtet, die Enwohner über einschneidende Bauvorhaben, die die strukturelle Entwicklung unmittelbar oder nachhaltig beeinflussen und erhebliche Auswirkungen für die Bürger haben zu unterrichten und diese mit ihnen zu erörtern.
Trotz mehrfacher Bitten der BI erfolgte keine Reaktion des Bürgermeisters.
Wo bleiben hierbei die versprochene und beworbene Transparenz und Bürgernähe?
Im Wahlprogramm des Landrates war zur Landratswahl am 28.Januar 2024 zu lesen: (Zitat)
„Energiepolitik mit Vernunft statt Ideologie. Der Ausstieg aus der Atomkraft war ein schwerwiegender Fehler. Als Industrienation brauchen wir eine sichere Grundlast bei der Stromerzeugung und günstige Energiepreise. Der Ausbau der erneuerbaren Energien darf nicht zu Lasten unserer Natur und heimischen Tierarten gehen. Daher sollte unter anderem der Ausbau von Windkraftanlagen in Wäldern verboten werden. Es ist wichtig, die Verspargelung unserer Landschaft mit Windkraftanlagen zu verhindern.“
Das ist wieder einmal ein Beispiel dafür, dass man sich leider nicht auf Wahlversprechen unserer verantwortlichen Volksvertreter verlassen kann und der Bürgerwille nicht berücksichtigt wird.
Wer als Bürger Einwendungen/Stellungnahmen vorbringen möchte, weil er mit der Errichtung der Windkraftanlagen nicht einverstanden ist und Bedenken hinsichtlich der enormen Einschränkungen in der Wohn-und Lebensqualität hat, sollte diese bis spätestens zum 30.09.2024 an das Landratsamt senden.
Landratsamt Saale-Orla-Kreis
Immissionsschutzbehörde
Oschitzer Str. 4
07907 Schleiz
Bei Rückfragen stehen wir als „BI Naturfreunde-proVogtlandschaft e.V.“ unter email: naturfreunde@gefell.net gern zur Verfügung.