Baugenehmigung Solarpark Gertewitz erteilt – UBV undBürgerinitiative Oberland kritisieren den Vorgang

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Vorgehen des Landratsamtes ist enttäuschend

 

Das Landratsam des Saale-Orla-Kreises hat nach unseren Informationen am 18.03.24 den
Bauantrag der Bayrischen Investoren zur Errichtung eines Solarparks auf 16 ha landwirtschtliche
Fläche, trotz einer durch das Landesverwaltungsamtes genehmigten Fristverlängerung zur
Bearbeitung bis Anfang April, in der Gemarkung Gertewitz genehmigt.


Für die Bürgerinitiative Oberland, die sich wie wir gegen den Solarpark und der damit in
Zusammenhang stehenden Versiegelung von landwirtschaftlichen Flächen wehrt, ist diese
Entscheidung mehr als deprimierend. Denn ein zugelassenes Bürgerbegehren wurde von 76
wahlberechtigten Bürgern der Gemeinde Gertewitz, das sind 65 %, mit ihrer Unterschrift
unterstützt. Der Gemeinderat Gertewitz hat bis heute nicht darüber baraten und beschlossen.
Lehnt er das Bürgerbegehren ab, kommt es zum Bürgerentscheid, voraussichtlich am 26. Mai
2024 zur Kommunalwahl. Nach § 15 Abs. 1 ThürEBBG (Thüringer Gesetz über das Verfahren
von Einwohnerantrag, Bürgerbegehren und Bürgerentscheid) darf nach der Zulassung des
Bürgerbegehrens und der Einreichung der Unterschriften mit dem Vollzug der Baumaßnahme
nicht begonnen werden. Das Landratsamt hat dies geprüft und ist der Rechtsauffassung, dass
man mit einem Bürgerbgehren/Bürgerentscheid einen derartigen Bauantrag nicht verwehren
kann.


Bürgerinitiative und UBV sind schwer enttäuscht von dieser Entscheidung. Denn wir hatten
Hoffnung, dass mit einem Bürgerbegehren das Vertrauen in die Demokratie verbessert wird.
Das Wort Demokratie stammt aus dem Griechischen und bedeutet „Volksherrschaft“. Das heißt,
dass in der Demokratie das Volk der staatliche Souverän (die oberste Staatsgewalt) ist und die
politischen Entscheidungen werden durch den Mehrheitswillen der Bevölkerung gefällt.
Offensichtlich wäre dieses Gesetz dann „Opium für`s Volk“ oder „Schaufenster-Politik“.


Ursache der Misere ist der Gemeinderatsbeschluss mit 4 Ja-Stimmen und 2 Nein-Stimmen.
Daher wollen wir alle Kommunalpolitiker darauf aufmerksam machen, wer sich gegen die
Versiegelung von land- und forstwirtschaftlichen Flächen durch Solarparks und
Windkraftanlagen ausspricht, sollte in seinem Gemeinderat so einer Anlage nicht zustimmen.
Denn bei einer Zustimmung durch den Gemeinderat kann die zuständige Verwaltung des
Landratsamtes einen Bauantrag kaum noch verwehren. Die Verantwortung liegt also hier bei den
Gemeinderäten in Gertewitz, die zugestimmt hatten.


Gertewitz ist nur ein Beispiel. Überall bei uns im Landkreis und darüber hinaus, kaufen sich die
„Grünen Heuschrecken“ ein. Für einen Hektar Fläche werden etwa 4.000 € pro Jahr gezahlt. Mit
dem Anschluss dieser Anlagen steigen drastsich die Netzentgelte der Netzbetreiber und somit die
jetzt schon unverantwortlichen Strompreise.

 

UBV und die Bürgerinitiative Oberland werden alle möglichen demokratischen Mittel einsetzen,
um dieses Projekt „Grüner Kapitalisten“ aus Bayern, welches die Natur schädigt, das
Landschaftsbild verschandelt und die Strompreise weiter nach oben treibt, noch zu verhindern.
Wir sprechen uns für dezentrale Erneuerbare Energien aus, die den Eigenbedarf unserer
Menschen, des Handwerks, der Wirtschaft, der Landwirtschaft oder öffentlicher Institutionen
senken. Wir erteilen allen Investitionen von Solarparks und Windkraftanlagen eine Absage, die
land- und forstwirtschaftliche Flächen versiegeln, die das Landschaftsbild verschandeln und
damit verantwortlich für unsoziale und wirtschaftsfeindliche Strompreiserhöhungen sind.


„Hände weg von unseren land- und forstwirtschaftlichen Flächen!“

 

Video-Statement von Wolfgang Kleindienst


Wolfgang Kleindienst
Vorsitzender UBV-Fraktion


Unter der Bezeichnung „Mitmachricht“ veröffentlichen wir die uns zugesandten Beiträge. Die Inhalte spiegeln nicht unbedingt die Meinung der Redaktion wider, die Angaben erfolgen ohne Gewähr und Anspruch auf Vollständigkeit.

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