Leider kam es durch den Bericht in der OTZ vom 07.12.22 „ZASO führt Obergrenzen für Sperrmüll und Bioabfall in Pößneck ein“ zu Irritationen bei der Thematik „Mindestleerung“. Ich zitiere: „So wird die Leerung der am meisten genutzten 120-Liter-Hausmülltonne von 4,80 auf 7,17 Euro steigen, wobei eine Leerung pro Quartal als Mindestlimit eingeführt wird und Haushalte beziehungsweise Vermieter verpflichtet werden, ein Mülltonnen-Volumen von mindestens fünf Liter pro Person und Woche vorzuhalten.“
Mehrere Bürger haben uns angerufen und um Aufklärung gebeten.
Im Entwurf der Abfallgebührensatzung steht im § 5 Abs. 2 geschrieben: „Für Zwecke der erstmaligen Festsetzung von Vorauszahlungen erfolgt bei den nach § 11 Abs. 4 der Abfallwirtschaftssatzung zugelassenen Hausmüllbehältern ein Ansatz von einer Leerung pro angefangenem Quartal.“ Da zukünftig neben den Festgebühren auch die Leistungsgebühren in Vorkasse erfolgen, so wie bereits bei Wasser und Abwasser, wird mit der Jahresrechnung im Folgejahr dann die eventuell zu viel bezahlte Vorauszahlung zurück gezahlt bzw. verrechnet. Danach wird dann die neue Vorauszahlung an den tatsächlichen Leerungen angepasst. Das wird auch in der Abfallgebührensatzung im § 5 Abs. 5 festgelegt. Dort steht geschrieben: „Für die Festsetzung von Vorauszahlungen für die regelmäßige Abfallentsorgung sind grundsätzlich die Vorjahreswerte maßgeblich.“
Der ZASO bereitet derzeit eine Klarstellung für die Bevölkerung vor und wird sie zeitnah veröffentlichen.
Wolfgang Kleindienst, Fraktionsvorsitzender UBV