Obwohl man im IfSG § 20a Abs.5 den Gesundheitsämtern einen Ermessensspielraum im Umgang mit den Betretungs- und Beschäftigungsverboten einräumte, konnte dieses Ermessen Landrat Fügmann (CDU) im Januar nicht erkennen. Auch Amtsarzt Torsten Bossert ging zu jener Zeit davon aus, dass es keinen Ermessensspielraum für die Gesundheitsämter geben könne. Eine von der AfD-Fraktion und Teilen der UBV-Fraktion beantragte Kreistagssondersitzung zu diesem Thema, wurde vom Landrat abgelehnt.
Um den Kollaps in den Gesundheits- und Sozialberufen zu verhindern, gingen daraufhin mehr als eintausend Menschen Woche für Woche im Landkreis friedlich auf die Straße. Auch die unverhältnismäßigen Polizeieinsätze in Verantwortung des Thüringer Innenministers Maier (SPD) konnten die Protestwelle nicht aufhalten, weshalb der Landrat (CDU) und sein Amtsarzt die Meinung ab März änderten.
Nicht dem Landrat, sondern den unermüdlichen Spaziergängern gilt es somit zu danken, dass die Schikanen gegenüber den Beschäftigten in den Gesundheits- und Sozialberufen im Landkreis nicht vollumfänglich vollzogen worden sind!
Uwe Thrum, Mitglied des Thüringer Landtags
Beitragsbild: Demonstration gegen Corona-Maßnahmen und Impfpflicht in Schleiz am 2. Februar 2022 (Archiv)