Uwe Thrum: „Die Zeit des Nichtstuns ist vorbei, Herr Fügmann!“

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Das Bundesgesundheitsministerium erklärte am 14.01.2022 auf Anfrage gegenüber der Ostthüringer Zeitung: „Das zuständige Gesundheitsamt könne nach Ermessen ein Betretungs- oder Tätigkeitsverbot aussprechen.“ Die dazugehörige Vorschrift § 20 a Absatz 5 Satz 3 im Infektionsschutzgesetz formuliert eine klare Kann-Vorschrift, räumt der Behörde also einen Ermessensspielraum ein.

Während sich die Verantwortlichen aus den benachbarten Landkreisen Greiz und Saalfeld-Rudolstadt mit deutlichen Signalen gegen ein Beschäftigungs- und Betretungsverbot gegenüber Nicht-Geimpften im Gesundheits- und Sozialwesen aussprechen, lässt der hiesige Landrat Fügmann unsere dringend benötigten, gut ausgebildeten und langjährig tätigen Fachkräfte im Regen stehen. Salopp erklärt er kurzerhand, keinen Ermessensspielraum zu sehen. Es ist für mich unerträglich, mit welcher Ignoranz und Arroganz dieser Landrat ganze Existenzen von Menschen und Ihren Familien sowie darüber hinaus die Sicherstellung der Versorgung im Gesundheits- und Sozialwesen gefährdet, indem er die Verantwortung einfach von sich abwälzt.

Die Zeit des Nichtstuns ist vorbei, Herr Fügmann! Ich fordere ein klares Bekenntnis gegenüber den Betroffenen und die Weiterbeschäftigung des gesamten Personals!

Uwe Thrum, Mitglied des Thüringer Landtags

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