Uwe Thrum: „Die Zeit des Nichtstuns ist vorbei, Herr Fügmann!“
Das Bundesgesundheitsministerium erklärte am 14.01.2022 auf Anfrage gegenüber der Ostthüringer Zeitung: „Das zuständige Gesundheitsamt könne nach Ermessen ein Betretungs- oder Tätigkeitsverbot aussprechen.“ Die dazugehörige Vorschrift § 20 a Absatz 5