Wie die Pressestelle des Landratsamtes auf Nachfrage von HalloOberland mitteilt, hat die Stadt Saalburg-Ebersdorf Klage vor dem Verwaltungsgericht Gera gegen einen Bescheid der Rechtsaufsichtsbehörde eingereicht. Die Rechtsaufsichtsbehörde im Landratsamt hatte am 1. Juni 2021 gegenüber der Stadt Saalburg-Ebersdorf die unterlassene Umsetzung des Bürgerentscheides beanstandet. Mit einem Schreiben vom 24. Juni, also kurz vor Ende der Widerspruchsfirst, klagte die Stadt gegen diesen Bescheid. Eine Begründung enthielt die Klageschrift laut Landratsamt-Pressesprecherin Brit Wollschläger nicht.
Wie Dr. Christian Bergner (Fachdienstleiter Rechtsaufsichtsbehörde) zudem mitteilt, wird gerade geprüft, ob für die Klageerhebung ein Stadtratsbeschluss vorliegt. Ein Bürger hatte telefonisch darauf hingewiesen, dass das nicht der Fall wäre.
Am 11. April 2021 fand in Saalburg-Ebersdorf der Bürgerentscheid statt, bei dem die wahlberechtigten Bürger gefragt wurden, ob die Stadt für eine positive Entwicklung in die Zukunft einen hauptamtlichen Bürgermeister braucht, oder nicht. Knapp 90% der abgegebenen Stimmen sprachen sich damals für einen hauptamtlichen Bürgermeister aus. Um der Wahlentscheidung gerecht zu werden, müsste nun der Stadtrat, in dem die CDU die absolute Mehrheit hat, die Hauptsatzung der Stadt ändern. Bei den bisherigen Stadtratssitzungen war das Thema Bürgerentscheid allerdings noch kein Tagesordnungspunkt.