Normalerweise würden wir uns über den aktuellen Inzidenzwert gar keine Gedanken
machen, da dieser ein Konstrukt darstellt, welches über das weltweite
Krankheitsgeschehen¹ bzw. die Gefährlichkeit dessen nicht besonders viel aussagt.
Die Inzidenzwerte beruhen bekanntlich auf Testergebnissen von PCR-Tests, welche
weder eine Erkrankung noch eine Ansteckungsgefahr, die von einem positiv Getesteten
ausgehen könnte, nachweisen können.²
Aufgrund der Tatsache, dass Kita- und Schulöffnungen sowie Notbetreuungsangebote
nach wie vor – und seit Einführung der Bundesnotbremse sowieso – vom aktuellen
Inzidenzwert abhängig sind, fragen wir uns aber doch: was ist eigentlich los mit den
Inzidenzen? Warum ist der SOK so lange bundesweiter Hotspot gewesen? Warum ist
der Inzidenzwert seit etwas über einer Woche (kurz nach Einführung der
Bundesnotbremse) auf dem Sinkflug?
Wir erhalten darauf keine evidenzbasierten Antworten, außer der Versäumnisse des
Gesundheitsamtes³ und einem kläglichen Versuch, die Schuld den Querdenkern in die
Schuhe zu schieben.⁴
Gestern hatten wir einen IW von 116, heute liegen wir im SOK bei 130⁵.
Wie dem auch sei, unsere eigentliche Sorge betrifft die in Aussicht gestellte
Schulöffnung ab 21.05.21, zunächst im Wechselunterricht⁶, da die Test- und
Maskenpflicht weiterhin besteht, d.h. Eltern und/oder Schülern, die – aus welchen
Gründen auch immer – nicht bereit sind, diese Maßnahmen mitzutragen, wird das Recht
auf gleichberechtigte Teilhabe nicht gewährt. Ihre Gründe werden nicht gehört, z.B.
muss es normalerweise eine Test-Indikation geben, die es an Schulen gar nicht geben
kann, da Schüler nur symptomlos kommen dürfen. Außerdem sind Kinder weder
gefährdet, schwer an Corona zu erkranken, noch sind Schulen jemals Infektionsherde
gewesen.
Wurden Tests durchgeführt, so wie es auch die Thüringer Verordnung vorsieht, und die
Kinder können am Unterricht aufgrund eines negativen Tests teilnehmen, müssen sie
dennoch den ganzen Tag eine Maske tragen. Der Sinn dahinter erschließt sich uns nicht,
ganz zu schweigen davon, welche Gefahren vom ständigen Sauerstoffmangel –
insbesondere für die Gehirnentwicklung und damit den Lernerfolg – ausgehen.
Damit nicht genug: die Bundesnotbremse⁷ sieht eine vollständige Öffnung der Schulen
bei einem IW unter 100 und damit die Präsenzpflicht für ALLE Kinder vor.
Wie kann es sein, dass Personensorgeberechtigte, die ihre Kinder schützen wollen – sei
es vor Ausgrenzung, sozialer Distanz oder vor den Maßnahmen, die ohne Risiko-
Nutzen-Einschätzung eingeführt und zur Pflicht gemacht wurden – daran gehindert
werden, für die Gesundheitsfürsorge Verantwortung zu übernehmen? Was passiert,
wenn Eltern ihre Kinder trotz dieser Bestimmungen vom Unterricht entschuldigen und
weiterhin zu Hause betreuen und beschulen?
Unseren Bedenken und Sorgen wurde durch Aussagen des Thüringer Bildungsministers
und Beschlüssen des 142. Ärztetages der Bundesärztekammer der Hut aufgesetzt.
Wie Herr Minister Holter bei einer Protestaktion in Gera am 04.05.21⁸ mitteilte, erachtet
er die Einhaltung der „TINA“-Maßnahmen (Testen, Impfen, Nachverfolgung, AHARegeln)
als besonders wichtig und so forderte er auch unseren Ministerpräsidenten Hr.
Ramelow zu einem Kinder-Impf-Gipfel auf⁹ , bei dem u.a. geklärt werden soll, wie
einerseits Eltern aufgeklärt und informiert werden können, andererseits genügend
Impfangebote, mglw. sogar in der Schule, gemacht werden können.¹⁰ Damit stützt er die
o.g. Beschlüsse der Bundesärztekammer und begrüßt außerdem die Beschlüsse der
Jugend- und Familienministerkonferenz¹¹ zum Impfen möglichst ab Sommer 2021. Die
Impfungen sollen trotzdem freiwillig bleiben, doch auf diese Aussage können wir uns
nicht verlassen, denn Hr. Spahn und auch andere bekannte „Pandemie-Gesichter“
äußerten sich ähnlich zu Test- und Maskenpflicht.¹²
Zulassungsverfahren dauern normalerweise mind. 4-5 Jahre, bei Impfstoffen für Kinder
sind die Zulassungsbedingungen noch strenger. Die Corona-Impfstoffe basieren auf
mRNA, DNA oder Vektorviren – keiner solcher Impfstoffe hat es vor Corona „auf den
Markt“ geschafft und nun sollen unsere Kinder für die Erprobung herhalten? Obwohl die
Kinder weder selbst gefährdet sind, noch andere Menschen – entgegen aller
Behauptungen – gefährden, noch erwiesen ist, inwieweit die Impfung einen Schutz bringt,
noch durch die Impfung Infektionsketten unterbrochen werden können usw., sollen wir
unsere Kinder zumindest der Gefahr extremer Nebenwirkungen aussetzen?
Das wollen wir nicht!
Werden wir es wollen müssen? Wird es eine Impfpflicht geben? Werden unsere Kinder
mglw. gegen unseren Willen geimpft?
Wird man uns die Kinder wegnehmen, wenn wir da nicht mitmachen? Suggeriert wird
dann sicher, dass wir die eigentliche Gefahr sind, die Pandemietreiber, oder?
All diese Fragen, die Orientierungs- und Perspektivlosigkeit machen uns Angst und
Angst ist bekanntlich kein guter Ratgeber!
Eltern aus dem SOK für Kindeswohl
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¹ https://www.who.int/csr/disease/swineflu/frequently_asked_questions/pandemic/en/ Stand:
24.02.2010, abgerufen am: 16.05.21
² Zu diesem Ergebnis kam u.a. auch das Landesgericht Wels: https://report24.news/urteil-ct-wert-vorgericht-
entscheidend-corona-test-allein-ohne-aussagekraft/?feed_id=2188 Stand: 17.05.21, abgerufen
am: 17.05.21
³ Nachmeldungen führten zu einem extremen Anstieg des IW
⁴ https://www.t-online.de/nachrichten/deutschland/id_89965302/wie-querdenker-die-corona-zahlen-inthueringen-
befeuern.html Stand: 03.05.21, abgerufen am: 16.05.21
⁵ https://covid-karte.de/#399, abgerufen am 17.05.21, 16:23 Uhr
⁶ https://www.saale-orla-kreis.de/de/pressemitteilungen/schuloeffnung-im-saale-orla-kreis-rueckt-insichtweite.
html, Stand: 14.05.21, abgerufen am 17.05.21
⁷ https://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/__28b.html (1), 10., (3); Stand: 23.04.21, abgerufen am:
17.05.21
⁸ https://www.youtube.com/watch?v=LAFe2WIhphQ Stand: 04.05.21, abgerufen am: 17.05.21
⁹ https://bildung.thueringen.de/aktuell/sicheren-schulbetrieb-ermoeglichen-impfturbo-fuer-jugendlicheund-
kinder-jetzt-vorbereiten Stand: 05.05.21, abgerufen am: 17.05.21
¹⁰ https://bildung.thueringen.de/aktuell/minister-holter-begruesst-jfmk-beschluss-zu-kinderimpfungen
Stand: 06.05.21, abgerufen am: 17.05.21
¹¹ Ebd., die Beschlüsse selbst sind noch nicht verfügbar
¹² Z.B. hier: https://rp-online.de/panorama/coronavirus/coronavirus-spahn-haelt-mundschutz-pflichtfuer-
nicht-erforderlich_aid-49846889, Stand: 31.03.20, abgerufen am: 17.05.21