Schulen und Einzelhandel dürfen ab Freitag öffnen

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Da die Sieben-Tage-Inzidenz zum heutigen Mittwoch bei 135,7 und damit den fünften Tag in Folge unter dem in der sogenannten Bundes-Notbremse festgelegten Grenzwert liegt, dürfen zum Freitag, den 21. Mai, bislang geschlossene Geschäfte des Einzelhandels wieder öffnen. Wie das Landratsamt mitteilt, müssen diese allerdings bestimmte Bedingungen beachten. So muss u. a. eine vorherige Terminvereinbarung erfolgen, es darf nur max. eine Kunde pro 40 Quadratmeter Verkaufsfläche in den Laden und Kunden müssen entweder geimpft, genesen oder negativ getestet sein.

Auch Bildungseinrichtungen dürfen theoretisch ab Freitag wieder den Präsenzunterricht aufnehmen, allerdings empfiehlt das Landratsamt den Einrichtungen mit einer Öffnung bis Dienstag zu warten.
Dazu erklärt Landrat Thomas Fügmann (CDU): „In einer zurückliegenden Videokonferenz mit den Schulleitern des Saale-Orla-Kreises haben wir uns darauf verständigt, den Einrichtungen genügend Vorlauf zur Vorbereitung zu geben. Insofern ist es sinnvoll, wenn die Schulen den einen Tag vor dem langen Pfingstwochenende noch für organisatorische Dinge nutzen. Das ist auch ein abgestimmtes Vorgehen mehrerer Landkreise in Ostthüringen, die einheitlich den kommenden Dienstag als Öffnungstermin anstreben.“

Der Präsenzunterricht soll jedoch bis zu einer stabilen Unterschreitung einer Inzidenz von 100 nur als Wechselunterricht stattfinden. Zudem gilt sowohl für Lehrkräfte als auch für Schüler, die am Präsenzunterricht teilnehmen möchten, eine Testpflicht. Schüler, die sich nicht zweimal die Woche testen lassen möchten, verbleiben im Distanzunterricht.

Neben dem Einzelhandel und dem Bildungsbereich gelten auch für Tagespflegeeinrichtungen neue Regeln. Da die Inzidenz zum heutigen Mittwoch sieben Tage unter 200 liegt, dürfen die Einrichtungen bereits ab Donnerstag, den 20. Mai, wieder öffnen.

Die angekündigten Öffnungen können jedoch auch schnell wieder rückgängig gemacht werden. Wie das Landratsamt mitteilt, würden, wenn der Wert für drei aufeinanderfolgende Tage über 150 (Einzelhandel) bzw. 165 (Bildung) steigt, nach einem weiteren Übergangstag wieder die bisherigen Regelungen gelten.

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