Wie uns Leser N. aus Weitisberga mitteilte, wurden am Montag, den 29. März, im Naturschutzgebiet Mittelgrund bei Ruppersdorf gezielt mehrere Quadratmeter Heide niedergebrannt. Unbestätigten Angaben zufolge ging diese Aktion vom Thüringer Forstamt aus.
Leser N. zeigte sich verwundert, da es laut Bundesnaturschutzgesetz (BnatSchG; Paragraf 39, Abs. 5) verboten ist, die Bodendecke auf Wiesen und ungenutzten Grundflächen abzubrennen. Im Zeitraum vom 1. März bis zum 30. September ist zudem das Entfernen von Hecken, lebenden Zäunen oder Gebüschen nicht erlaubt.
Diese Verbote greifen zwar nicht bei behördlich angeordneten Maßnahmen, dennoch stellt sich Leser N. die Frage, wieso zu Frühlingsbeginn, wenn die ersten Bodenbrüter aktiv werden, in einem Naturschutzgebiet die Heide abgebrannt wird.
Wir haben beim Thüringer Forstamt in Schleiz nachgefragt. Leider war man dort zu einer schriftlichen Stellungnahme bisher nicht bereit. Sollte sich das ändern, werden wir die Angaben des Forstamtes nachreichen.