Ab 26. April gilt Testpflicht für Schüler und Schulpersonal

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Nun also doch: Nach Änderung des Bundesinfektionsschutzgesetzes (IfSG), welches die Allgemeinverfügung des Saale-Orla-Kreises ablöst, gilt nun bundesweit an den Schulen eine Corona-Testpflicht für Schüler und das gesamte Schulpersonal. Präsenz in der Schule ist ab 26. April nur für Personen erlaubt, die die 2 x wöchentlich angebotenen Selbsttests nutzen. Da der reguläre Präsenzunterricht in unserer Region ohnehin schon ausgesetzt ist, gilt das vorerst nur für Kinder und Schüler, die die Notbetreuung in Anspruch nehmen oder im Wechselunterricht eine Abschlussklasse besuchen.

Wie das Bildungsministerium in Erfurt mitteilt, kommen ab Montag an bestimmten Grundschulen neue Spucktests zum Einsatz. Bei der Versorgung mit den sogenannten Lollitests kam es zwischenzeitlich zu Engpässen, weshalb das Bildungsministerium eine Reserve von insgesamt 500.000 Spucktests zum Einsatz bringt. Die Spucktests seien jedoch nur eine vorübergehende Lösung, so das Bildungsministerium. Der Lollitest bleibt der Standardtest und große Mengen seien bereits zusätzlich bestellt worden.

Mittlerweile liegen auch erste Zahlen zu den angelaufenen Schnelltestungen vor: In der Woche vom 12.-16. April 2021 haben laut Bildungsministerium 160.558 Schüler und 26.935 Lehrer freiwillige Selbsttests durchgeführt. Bei 391 Schüler wurde zunächst ein positives Schnelltestergebnis festgestellt, was eine Positivrate von 0,24 Prozent ergibt. Beim Personal waren es 26 Schnelltests mit einem positiven Ergebnis, das entspricht einer Quote von 0,10 Prozent. Das Bildungsministerium weißt jedoch darauf hin, dass ein positives Schnelltestergebnis zunächst lediglich einen begründeten Anfangsverdacht für eine Covid-19-Infektion darstellt. Die Ergebnisse sind durch anschließende PCR Tests zu bestätigen. Hierüber liegen dem Bildungsministerium jedoch keine Daten vor.

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