Maifeuer und Maibaumsetzen mit Publikum verboten

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Das Abbrennen von Maifeuern und das Aufstellen von Maibäumen wird auch dieses Jahr nicht wie gewohnt erlaubt sein. Wie das Landratsamt mitteilt, sind aufgrund der Infektionsschutzregelungen beide Bräuche nur unter besonderen Auflagen gestattet.

So ist das kontrollierte Abbrennen eines Maifeuers nur durch die Freiwilligen Feuerwehren erlaubt, wobei diese die geltenden Infektionsschutzregelungen einhalten und ein Hygienekonzept vorhalten müssen. Zudem müssen die Feuer bei der jeweiligen Gemeinde angemeldet werden. Auch das Aufstellen von Maibäumen ist nur durch die Freiwilligen Feuerwehren bzw. die kommunalen Bauhöfe oder beauftragte Firmen erlaubt.
Sowohl beim Stellen von Maibäumen, also auch beim Abbrennen eines Maifeuers darf kein Publikum anwesend sein, ebenso verboten sind Verköstigungen aller Art.

Die Baum- und Strauchschnitthäufen für die Maifeuer sollten zudem vor dem Abbrennen zum Schutz von nistenden Vögeln oder anderen Kleintieren noch einmal umgesetzt werden.

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