Einrichtungsbezogene Impfpflicht vor dem Aus – Bleiben wir bei der Wahrheit!

Facebook
Twitter
WhatsApp
Email
Telegram

Obwohl man im IfSG § 20a Abs.5 den Gesundheitsämtern einen Ermessensspielraum im Umgang mit den Betretungs- und Beschäftigungsverboten einräumte, konnte dieses Ermessen Landrat Fügmann (CDU) im Januar nicht erkennen. Auch Amtsarzt Torsten Bossert ging zu jener Zeit davon aus, dass es keinen Ermessensspielraum für die  Gesundheitsämter geben könne. Eine von der AfD-Fraktion und Teilen der UBV-Fraktion beantragte Kreistagssondersitzung zu diesem Thema, wurde vom Landrat abgelehnt.
Um den Kollaps in den Gesundheits- und Sozialberufen zu verhindern, gingen daraufhin mehr als eintausend Menschen Woche für Woche im Landkreis friedlich auf die Straße. Auch die unverhältnismäßigen Polizeieinsätze in Verantwortung des Thüringer Innenministers Maier (SPD) konnten die Protestwelle nicht aufhalten, weshalb der Landrat (CDU) und sein Amtsarzt die Meinung ab März änderten.
Nicht dem Landrat, sondern den unermüdlichen Spaziergängern gilt es somit zu danken, dass die Schikanen gegenüber den Beschäftigten in den Gesundheits- und Sozialberufen im Landkreis nicht vollumfänglich vollzogen worden sind!

Uwe Thrum, Mitglied des Thüringer Landtags


Beitragsbild: Demonstration gegen Corona-Maßnahmen und Impfpflicht in Schleiz am 2. Februar 2022 (Archiv)


Unter der Bezeichnung „Mitmachricht“ veröffentlichen wir die uns zugesandten Beiträge. Die Inhalte spiegeln nicht unbedingt die Meinung der Redaktion wider, die Angaben erfolgen ohne Gewähr und Anspruch auf Vollständigkeit.

Ihnen gefällt unsere Arbeit? Unterstützen Sie HalloOberland mit einer PayPal-Spende und tragen Sie so zur Meinungsvielfalt in unserer Region bei. Vielen Dank!

Veranstaltungen

Meistgelesen