Neue Risikobewertung des Veterinäramtes erkennt nachlassende Gefahr durch Geflügelpest
Schleiz. Die seit 24. Januar 2026 geltende Aufstallungspflicht für Geflügelhaltungen im Remptendorfer Ortsteil Thierbach und der näheren Umgebung wird mit Wirkung zum 9. Mai 2026 aufgehoben. In Thüringen war zuletzt sowohl bei Wildvögeln als auch bei Nutzgeflügel ein deutlicher Rückgang der Hochpathogenen Aviären Influenza – auch bekannt als Geflügelpest – festzustellen. Das gilt auch für den Saale-Orla-Kreis, wo die Geflügelpest letztmalig am 12. März 2026 nachgewiesen wurde.
Angesichts dessen führte das Veterinäramt des Saale-Orla-Kreises eine erneute Risikobeurteilung durch. Im Ergebnis wurde beschlossen, die im Januar als Vorsichtsmaßnahme verhängte Aufstallungspflicht, die in einem Radius von einem Kilometer rund um den Geflügelhof in Thierbach galt, wieder aufzuheben.
Die Allgemeinverfügung zur Aufhebung der Aufstallungspflicht kann unter www.saale-orla-kreis.de im Bereich Aktuelles / Öffentliche Bekanntmachungen / Tierhaltung und Jagd eingesehen werden.
Alexander Hebenstreit
Pressesprecher
Landratsamt Saale-Orla-Kreis
Tel.: +49 3663 488-209





