Zuschauer im Wahllokal – Demokratie erleben

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Der Landeswahlleiter Dr. Holger Poppenhäger informiert

 

Zur Bundestagswahl am kommenden Sonntag, dem 23. Februar 2025, öffnen um 8:00 Uhr die Türen
der Wahllokale. Von 8:00 bis 18:00 Uhr ist die Stimmabgabe zur Wahl des 21. Deutschen Bundestages
möglich. Danach schließen die Wahllokale bzw. der Wahlvorsteher erklärt die Wahlhandlung für be-
endet und die öffentliche Sitzung des Wahlvorstandes zur Feststellung des Wahlergebnisses beginnt.


Die Wahlen sollen öffentlich stattfinden. Aus diesem Grund ist gesetzlich geregelt, dass jede interes-
sierte Person während der Wahlhandlung und der Ermittlung sowie Feststellung des Wahlergebnis-
ses das Wahllokal bzw. den Wahlraum betreten kann, soweit das ohne Störung des Wahlgeschäfts
erfolgt. Im Wahlraum sorgt der Wahlvorstand für die Wahrung von Ruhe und Ordnung.


Jedermann hat somit die Gelegenheit, sich von der ordnungsgemäßen Abwicklung der Wahl vor Ort
zu überzeugen. Damit ein ungestörter Ablauf der Wahlen gewährleistet wird, ist unter anderem
keine Wahlbeeinflussung oder Wahlwerbung gestattet. Ferner ist das Tragen von parteipolitischen
Symbolen im Wahlraum untersagt. Grundsätzlich ist das Filmen und Fotografieren nicht erlaubt,
ausgenommen sind die erteilten Drehgenehmigungen. Dabei ist das Recht am eigenen Bild zu be-
achten. Unschädlich ist das Anfertigen von Notizen oder die Mitschrift vor Ort.


Außerdem haben Zuschauer keine Befugnisse, in die Entscheidungen des Wahlvorstandes einzu-
greifen. Darüber hinaus müssen die Zuschauer einen gewissen Abstand zu den Tischen des Wahlvor-
standes wahren. Diese räumliche Distanz dient vor allem der Wahrung des Wahlgeheimnisses sowie
der Verhinderung eines Eingriffs in den Wahlablauf durch Dritte.


Forderungen bezüglich einer Nachzählung oder die Einlegung eines Wahleinspruchs sind in der
Wahlnacht und bei den Wahlvorständen nicht möglich.

 

Weitere Informationen finden Sie im Internetangebot des Landeswahlleiters unter der Adresse www.wahlen.thueringen.de.

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