Landrat antwortet auf Anfragen zur Rechtmäßigkeit der Anschaffung Kleinbusse KomBus GmbH für On-Demand-Projekt (Rufbusse) ohne Beschlussfassung der Verbandsversammlung Zweckverbandes ÖPNV

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Wolfgang Kleindienst, FV von UBV/FDP/WU

 

Die Fraktion Unabhängige Bürgervertretung Saale-Orla/FDP/Werteunion (UBV/FDP/WU)
im Kreistag des Saale-Orle-Kreises hat die Antworten des Landrates zur Rechtmäßigkeit der
Anschaffung von Kleinbussen, nach Rücksprache mit der KomBus GmbH und dem
Zweckverband Öffentlicher Personennahverkehr Saale-Orla, für die Einführung des On-
Demand-Projektes auf die Anfragen vom 24.01.25 erhalten. Landrat Christian Herrgott stellt
fest, Zitat: „Derzeit kann kein konkreter finanzieller Schaden beziffert werden, da die
Fahrzeuge aktuell im freigestellten Schülerverkehr und in Tagesrandlagen im Linienverkehr
eingesetzt werden.“ Bestätigt wurde auch, dass es aber noch keinen Beschluss im ÖPNV
darüber gibt. Zitat: „Ein Beschluss über die Einftührung des On-Demand-Projekts soll in der
nächsten Verbandsversammlung am 27.03.2025 gefasst werden.“ Die Anschaffung der
Kleinbusse wurde vom Aufsichtsrat der Kombus GmbH bereits 2023 gefasst. Unsere Fraktion
wird in der Verbandsversammlung am 27.03.25 die Einführung des On-Demand-Projektes
ablehnen. Der Aufwand und eine schriftliche Absage des Thüringer Ministerium für Digitales
und Infrastruktur (TMDI) über Finanzierungszusagen von finanziellen Landesmitteln
sprechen gegen das Projekt.
Weitere Kostensteigerungen würden sich negativ auf die Umlagen der beiden Landkreise
Saalfeld/Rudolstadt und Saale-Orla-Kreis und somit auf die Kreisumlage auswirken.
Hier die Fragen unserer Fraktion mit den Antworten des Landrates:

 

1. Wer ist für eine Beschlussfassung über die Einführung des On-Demand-Projektes
zuständig und wann wird welches Gremium darüber beraten und beschließen?


„Die Zuständigkeit für die Beauftragung und Einführung des On-Demand-Projekts liegt beim
Zweckverband ÖPNV Saale-Orla als zuständiger Aufgabenträger des öffentlichen
Personennahverkehrs im Verbandsgebiet. Ein Beschluss über die Einführung des On-
Demand-Projekts soll in der nächsten Verbandsversammlung am27.03.2025 gefasst werden.
Im Vorfeld wurde das Projekt mehrfach in den Verbandsversammlungen 2023 und 2024
vorgestellt, letztmalig am 4.12.2024. Die Verbandsräte wurden umfassend über das geplante
Projekt, die voraussichtlichen Umsetzungskosten sowie den angestrebten Einftihrungstetmin
zum Fahrplanwechsel im Dezember 2025 informiert. Im Anschluss an die letzte
Verbandsversammlung wurde die Präsentation der KomBus GmbH allen Verbandsräten,
einschließlich Herrn Kleindienst, per E-Mail zur Verfügung gestellt.“

 

2. Wurden durch die Kombus GmbH die Kleinbusse bereits angeschafft? Wenn ja, wie
hoch waren die Kosten? Wenn ja, wann wurde in welchem Gremium darüber ein
Beschluss gefasst? Wie lautet der Beschluss?


„Für die Durchführung des On-Demand-Projekts werden insgesamt ca. 20 barrierefreie
Kleinbusse benötigt. Bislang wurden zwölf dieser Fahrzeuge durch die KomBus GmbH
beschafft. Sieben barrierefreie Kleinbusse wurden im Januar 2023 ausgeschrieben, im Juni
2023 bestellt und im November 2023 an die KomBus GmbH geliefert. Weitere fünf
Fahrzeuge wurden im Januar 2024 ausgeschrieben. Die Beauftragung erfolgte im Juni 2024,
die Auslieferung der Fahrzeuge ist für Februar 2025 vorgesehen.“ Die Kosten für 12
Fahrzeuge betragen 958.620 €.

 

3. Sollte nach Frage 2. ein Beschluss in der Kombus GmbH zur Anschaffung der
Kleinbusse für das On-Demand-Projekt gefasst worden sein, wie begründen Sie den
Beschluss der Ausgaben ohne einen Beschluss des zuständigen ÖPNV zur Einführung
des On-Demand-Projektes?


„Die Investitionen des Verkehrsunternehmens sind Bestandteil des jeweiligen
Wirtschaftsplanes und unterliegen der Beschlussfassung durch den Aufsichtsrat der KomBus
GmbH. Die Beschlussfassung über den Wirtschaftsplan 2023 erfolgte in der
Aufsichtsratssitzung vom 30.11.2022, die Beschlussfassung über den Wirtschaftsplan2024
erfolgte in der Aufsichtsratssitzung vom 29.11.2023.“

 

4. Welcher finanzieller Schaden entsteht für den Landkreis Saale-Orla, für die Kombus
GmbH und für den ÖPNV, wenn das On-Demand-Projekt nicht eingeführt wird?


„Die Fahrzeugbeschaffung erfolgte im Hinblick auf die Zeitplanung zur Einflihrung des On-
Demand-Projekles, da eine frühzeitige Bereitstellung geeigneter Infrastruktur für eine
Umsetzung erforderlich ist. Aufgrund der langen Vorlaufzeiten in der Fahrzeugproduktion
war eine rechtzeitige Beschaffung unerlässlich. Das Projekt ist Bestandteil des vom Thüringer
Ministerium für Digitales und Infrastruktur (TMDI) initiierten Integralen Taktfahrplans
Thüringens (ITF), mit dem ein leistungsfähiges, flächendeckendes ÖPNV-Netz in Thüringen
bis 2029 geschaffen werden soll. Der Saale-Orla-Kreis wurde als Modellregion für die
Einführung des ITF ausgewählt. Vertreter des TMIL sagten im Rahmen erster Gespräche im
Sommer 2022 zu, die finanziellen Voraussetzungen für die Umsetzung in der Modellregion
sicherzustellen. Trotz der wiederholten mündlichen Zusicherungen des TMDI über die
Sicherstellung der Finanzierung, erhielt der Zweckverband im Februar 2024 letztendlich eine
schriftliche Absage, dass keine Bereitstellung von finanziellen Landesmitteln vorgesehen ist.
Zum Zeitpunkt dieser Absage befand sich die Beschaffung der Kleinbusse bereits in der
Umsetzung. Die Entscheidung zur Beschaffung der Fahrzeuge erfolgte somit unter
Berücksichtigung der ursprünglich mündlich zugesagten Finanzierungszusagen des TMDI
und der Notwendigkeit, infrastrukturelle Voraussetzungen rechtzeitig zu schaffen. Derzeit
kann kein konkreter finanzieller Schaden beziffert werden, da die Fahrzeuge aktuell im
freigestellten Schülerverkehr und in Tagesrandlagen im Linienverkehr eingesetzt werden.
Zudem prüft die KomBus GmbH altemative Nutzungen, wie etwa die Vermietung oder den
Verkauf der Fahrzeuge, sollte das On-Demand-Projekt nicht umgesetzt werden.“

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