von Wolfgang Kleindienst, UBV
Die UBV hat für die nächste Stadtratssitzung in Pößneck mit der Fraktion Werteunion/UBV die Aufnahme des Tagesordnungspunktes „Informationen zum Sachstand der Umsetzung der Grundsteuerreform“ beantragt. Auch in Ranis hat die UBV diesen Antrag eingebracht.
Mit dem Finanzministerium haben wir 2022 drei gut besuchte Informationsveranstaltungen in Pößneck, Schleiz und Bad Lobenstein zur Umsetzung der Grundsteuerreform durchgeführt. Das Bundesverfassungsgericht hatte 2019 entschieden, dass die bisherige Erhebung der Grundsteuer verfassungswidrig ist. In ganz Deutschland wurden neue Grundsteuermessbeträge festgelegt, die den meisten schon zugegangen sind. Die auf den neuen Grundsteuerwerten basierende Grundsteuer ist erstmalig ab dem 01.01.2025 zu zahlen.
Bis zum 31.10.22 mussten in Thüringen alle Grundstückseigentümer die Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwertes elektronisch beim Finanzamt einreichen (§ 228 BewG i.V. m. § 87a Abs. 6 S. 1 AO). Anschließend wurden von den Finanzämtern die neu ermittelten Grundsteuermessbeträge an die Städte und Gemeinden weiter geleitet. Laut Finanzministerium ist von den Städten und Gemeinden bis 31.12.24 die neue Grundsteuer festzusetzen.
Mit unserem Antrag erwarten wir den konkreten Sachstand über die Umsetzung der vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Grundsteuerreform bis zum 31.12.24. Das Finanzamt hat auf Grundlage der Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwertes (Feststellungserklärung) den Grundsteuerwertbescheid erstellt. Das Finanzamt erstellt dann den Grundsteuermessbescheid, mit dem sich aus der Multiplikation von Grundsteuerwert und Steuermesszahl der Grundsteuermessbetrag ergibt. Erst danach verschickt dann die Gemeinde die neuen Grundsteuerbescheide.
Die Grundsteuer errechnet sich dann wie folgt:
Grundsteuermessbetrag x Hebesatz Gemeinde : 100
Obwohl die neu geregelte Grundsteuer ab 2025 gilt, wissen die meisten Eigentümer immer noch nicht, wie viel sie in Zukunft zahlen müssen. Ein Ziel, was das Bundesverfassungsgericht bei der Neuordnung der Grundsteuerreform ausgegeben hat, ist die sogenannte Aufkommensneutralität für die Kommunen. Das bedeutet, eine Gemeinde soll 2025 unter dem neuen Recht etwa gleich viel Grundsteuer einnehmen wie 2024 unter dem alten Recht. Maßgebliche Stellschraube dafür ist der Hebesatz.
Das Land Thüringen hat leider nicht, so wie in anderen Bundesländern, mittels Transparenzregister Empfehlungen an die Gemeinden ausgegeben, mit welchen Hebesätzen Aufkommensneutralität zu erreichen ist.
Die Kommunen legen allerdings Hebesätze in eigener Zuständigkeit und entsprechend der haushaltsrechtlichen Rahmenbedingungen fest. Es gilt die verfassungsrechtlich zugesicherte Hebesatz-Autonomie.
Zum einen sind die Informationen wichtig für alle Grundstückseigentümer, Vermieter und Mieter, aber auch für die Gemeinde- und Stadträte in Vorbereitung des Haushaltsplanes 2025 bei der Festsetzung der Hebesätze für die Grundsteuer A und für die Grundsteuer B.
Wir sprechen uns für die Empfehlung des Bundesverfassungsgerichtes zur Einhaltung der Aufkommensneutralität aus. Die Gemeinden sollen also nicht mehr oder weniger Grundsteuern einnehmen wie bisher. Für Rückfragen stehen wir interessierten Gemeinderäten und Bürgern gern zur Verfügung.
Unabhängige Bürgervertretung des Saale-Orla-Kreis e.V. (UBV)
Wolfgang Kleindienst; 07381 Pößneck, Kastanienallee 4a;Tel. 03647 423223;
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