Wolfgang Kleindienst, Kreistagsmitglied UBV
Wolfgang Kleindienst, Mitglied der UBV im Kreistag des Saale-Orla-Kreises, hat zur
Kreistagssitzung den CDU Landrat Christian Herrgott wegen mutmaßlicher Verletzungen der
Neutralitätspflicht kritisiert. In seinen Ausführungen stellte er klar, dass die Trennung vom
Amt des Landrates und seiner Funktion als Generalsekretärs der CDU in Thüringen in der
letzten Zeit mehrfach verletzt wurde.
So geht aus dem § 2 Abs. 1 Thüringer Gesetz über kommunale Wahlbeamte (ThürKWBG)
hervor: „Wer zum Oberbürgermeister, Bürgermeister, Ortsteilbürgermeister,
Ortschaftsbürgermeister oder Landrat gewählt ist und die Wahl angenommen hat, ist mit dem
Beginn der Amtszeit kommunaler Wahlbeamter, und zwar nach den kommunalrechtlichen
Bestimmungen Beamter auf Zeit oder Ehrenbeamter. Beamte dienen dem ganzen Volk, nicht
einer Partei. Sie haben ihre Aufgaben unparteiisch und gerecht zu erfüllen und ihr Amt
zum Wohl der Allgemeinheit zu führen. (§ 33 Abs. 1 Beamtenstatusgesetz). Beamte dürfen
sich politisch betätigen und ihre Meinung äußern, jedoch nur außerhalb des Dienstes
und unter Einhaltung von Mäßigung und Zurückhaltung.
Beispiele für diese Verletzungen der Neutralitätspflicht durch Landrat Herrgott sind das
Interview am 04.09.24 im Landratsamt in der Sendung „Kontrovers“ beim ARD Sender BR
zur Thematik Regierungsbildung, das Interview am 03.09.24 bei Phoenix vor dem
Landratsamt zur Thematik Regierungsbildung oder das Interview am 28.08.24 bei NTV zur
Thematik Landtagswahl und Regierungsbildung. Hinzu kommen noch unzählige
Pressemitteilungen des Landrates.
Ich bin der Meinung, dass der Landrat seit seinem Antritt die vorgeschriebene
Neutralitätspflicht verletzt hat. Es stellt sich die Frage, ob der Landrat seine parteipolitische
Tätigkeit als Generalsekretär der CDU Thüringen konkret von seiner Tätigkeit als Landrat
getrennt hat? Dabei ist zu klären, wie z.B. seine Dienstzeit, die Benutzung des Dienstautos,
die Benutzung landkreiseigener Betriebsmittel und Gegenstände oder die Fahrkosten
dokumentiert wurden.
Ich habe den Landrat aufgefordert, bis zur nächsten Kreistagssitzung eine Dokumentation
aller Ausgaben, Dienstzeiten usw. über die durchgeführte Trennung zwischen Tätigkeit als
Landrat und Parteipolitik vorzulegen.
Ich erwarte die Einstellung seiner politischen Tätigkeit als Generalsekretär der CDU, um nicht
das Amt des Landrates und somit das Ansehen des Landkreises zu schädigen.
Ich behalte mir vor, bei der zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde eine Rechts- und
Dienstaufsichtsbeschwerde zwecks Überprüfung zu erstatten.