Der Landeswahlleiter Dr. Holger Poppenhäger informiert
Jede in Thüringen wahlberechtigte Person muss ihre bzw. seine Wahlbenachrichtigung für die Wahl
des 8. Thüringer Landtags bis spätestens 11. August 2024 erhalten haben. Sofern die
Wahlbenachrichtigung bis zum 7. August 2024 nicht eingegangen ist und Sie glauben, im Freistaat
Thüringen wahlberechtigt zu sein, sollten Sie sich auf jeden Fall mit der zuständigen
Gemeindebehörde (Wahlamt) in Verbindung setzen. Dort wird geprüft, ob Sie im Wählerverzeichnis
eingetragen sind und aus welchem Grund Ihre Wahlbenachrichtigung Sie noch nicht erreicht hat.
Das Wählerverzeichnis liegt darüber hinaus in der Woche vom 12. bis 16. August 2024 in der
Gemeindebehörde (Wahlamt) aus. Wer (noch) nicht im Wählerverzeichnis steht, kann bis zum 16. August 2024 Einspruch erheben und die Aufnahme beantragen.
Wer seine Wahlbenachrichtigung bekommen hat, sie aber nicht mehr findet, kann das Wahllokal am
Wahltag trotzdem aufsuchen. Zwar ist die Wahlbenachrichtigung hilfreich bei der Wahl, muss aber
nicht unbedingt ins Wahllokal mitgebracht werden, jedoch ist dann die Vorlage des
Personalausweises oder Reisepasses zwingend erforderlich.
Der Personalausweis oder Reisepass sollte mit der Wahlbenachrichtigung im Regelfall ohnehin ins
Wahllokal mitgenommen werden, um einen reibungslosen Ablauf bei der Ausgabe der
Wahlunterlagen zu gewährleisten.
Weitere Informationen finden Sie im Internetangebot des Landeswahlleiters unter der Adresse
https://wahlen.thueringen.de.