Zur Stimmabgabe bei der Landrats-Stichwahl am 28. Januar sind lediglich Ausweis oder Reisepass nötig / Verhinderte Personen können vorab per Brief wählen
Schleiz. Aufgrund von Berichten, dass in einzelnen Wahllokalen die Wahlbenachrichtigungen einbehalten wurden, weist das Landratsamt Saale-Orla-Kreis ausdrücklich darauf hin, dass eine Teilnahme an der Stichwahl zur Landratswahl auch ohne Wahlbenachrichtigung möglich ist. Um vor Ort im Wahllokal seine Stimme abzugeben, benötigt man lediglich ein gültiges Ausweisdokument – in der Regel den Personalausweis oder Reisepass.
Im Saale-Orla-Kreis sind am Sonntag, 28. Januar, mehr als 66.000 Wahlberechtigte aufgerufen, einen neuen Landrat zu wählen. Die Entscheidung fällt zwischen Uwe Thrum (AfD) und Christian Herrgott (CDU), die im ersten Wahlgang die meisten Stimmen auf sich vereinten, aber jeweils die benötigte absolute Mehrheit von mehr als 50 Prozent der Stimmen verpassten. Wahlberechtigt sind Deutsche sowie alle weiteren Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union, die am 14. Januar (dem Tag des ersten Wahlgangs) mindestens 16 Jahre alt waren und ihren Hauptwohnsitz seit mindestens drei Monaten im Saale-Orla-Kreis haben.
Geöffnet sind die Wahllokale am Sonntag von 8 bis 18 Uhr, anschließend erfolgt umgehend die Auszählung der Stimmen, die interessierte Bürgerinnen und Bürger auch vor Ort in den Wahllokalen beobachten dürfen. Personen, die am Sonntag nicht vor Ort wählen können, haben auch jetzt noch die Möglichkeit, sich bei ihrer zuständigen Stadt, Gemeinde oder Verwaltungsgemeinschaft Briefwahlunterlagen zu besorgen. In den meisten Fällen ist es möglich, die Briefwahl direkt vor Ort im jeweiligen Verwaltungsgebäude durchzuführen.
Die aus den einzelnen Wahlbezirken eingehenden Ergebnisse werden im Internet unter www.wahlen.thueringen.de veröffentlicht. Ein vorläufiges Endergebnis dürfte bis 19 Uhr feststehen. Erster Arbeitstag des neuen Landrates wird planmäßig der 9. Februar 2024 sein.
Pressesprecher
Alexander Hebenstreit
Landratsamt Saale-Orla-Kreis
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