Antworten vom Landesverband Deutsche Jugendherbergswerk –
Landesverband Thüringen e.V. zur Unterbringung von unbegleiteten
minderjährigen Ausländern in der Jugendherberge Plothen
Die UBV Fraktion im Kreistag des Saale-Orla-Kreises hat am 10.11.23 Antworten, zu einer im
Raum stehenden Unterbringung von unbegleiteten minderjährigen Ausländern (UmA) in der
Jugendherberge in Plothen, vom Deutsche Jugendherbergswerk – Landesverband Thüringen e.V.
erhalten. Hier die zusammengefassten Antworten.
Es wurde bestätigt, dass eine Anfrage zwecks einer Unterbringung gab. Für die Beantwortung
der Frage, wie viele UmA untergebracht werden sollen und wie hoch der Betreuungsschlüssel
wäre, ist das Landesjugendamt des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport zuständig.
Für die Jugendherberge Plothen gibt es keine Betriebserlaubnis nach § 45 SGB VIII für den
Betrieb einer Gemeinschaftsunterkunft/Einrichtung zur Unterbringung von unbegleiteten
minderjährigen Asylsuchenden.
Eine Nutzungsänderung nach § 35 BauGB im Außenbereich für den Betrieb einer
Gemeinschaftsunterkunft und die beabsichtigte Unterbringung von unbegleiteten minderjährigen
Asylsuchenden (UMA) in der Jugendherberge Plothen wird seitens des Landesverbandes DJH
nicht angestrebt. Eine fachliche Weiterbildung des Personals der freien Träger für diese
Betreuungsform ist nicht vorgesehen.
Bei der Frage ob die beabsichtigte Unterbringung von UmA in der Jugendherberge Plothen der
Satzung Deutschen Jugendherbergswerk entspricht, verweist man auf die Präambel des Vereins.
Zitat: „Möglichkeiten der Begegnung und des Kennenlernens und dient so dem gegenseitigen
Verständnis und friedlichen Miteinander von Menschen und Völkern. Gemeinsames Ziel ist die
Förderung und Fortentwicklung der Jugendherbergsidee und die Wahrung der Einheit des
Deutschen Jugendherbergswerkes.“
Der Landesverband DJH verweist darauf zu wissen, dass die Lage ernst und kritisch ist. Bisher
wurden „auch nur unwesentliche Vorgespräche geführt“. Man wünscht sich in diesem
Zusammenhang, mehr Sachlichkeit, wenig Emotionen, Gründlichkeit und Genauigkeit.
Zitat: „Alle diese Tugenden werden sträflich von großen Teilen innerhalb der Bevölkerung
negiert.“ Zum jetzigen Zeitpunkt haben wir vom Landratsamt des Saale-Orla-Kreises noch keine
Antworten auf unsere Fragen erhalten. Natürlich werden wir auch hier die Öffentlichkeit darüber
informieren.
Die Antworten des Deutsche Jugendherbergswerk – Landesverband Thüringen e.V. bekräftigen
weitestgehend unsere Meinung als UBV Fraktion im Kreistag des Saale-Orla-Kreises, eine
geplante Unterkunft von unbegleiteten minderjährigen Asylsuchenden in der Jugendherberge
Plothen abzulehnen.
Vom Landrat des Saale-Orla-Kreises liegen der UBV, z.B. ob es personellen und finanziellen
Mehraufwand geben würde, noch keine Antworten vor.
Sollte für eine Nutzung der Jugendherberge Plothen, durch unbegleitete minderjährige
Ausländer, eine Entscheidung notwendig werden, erwarten wir die Beteiligung der Gemeinde
Plothen, der VG Seenplatte und des Kreistages. Wir empfehlen, dass es keine Entscheidung des
Landrates, sondern eine des Kreistages werden sollte.
Die UBV Fraktion wird die Vertreter der CDU und AfD, welche sich in der Öffentlichkeit gegen
eine Nutzung der Jugendherberge Plothen durch unbegleitete minderjährige Ausländer
ausgesprochen haben, im Kreistag natürlich beim Wort nehmen, wenn es zu einer Abstimmung
kommen würde.
Freundliche Grüße
Wolfgang Kleindienst
Vorsitzender UBV-Fraktion