Überprüfung der Rechtmäßigkeit eines gefassten Beschlusses auf „Nicht-Zuständigkeit“ des Kreistages zum UBV Antrag „Gendern konsequent unterbinden“

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Die Fraktion der UBV im Kreistag des Saale-Orla-Kreises hat am 18.06.23 beim Landesverwaltungsamt die Überprüfung der Rechtmäßigkeit und Gesetzeskonformität eines gefassten Beschlusses des Kreistages, zu einem Geschäftsordnungsantrag des CDU Kreistagsmitgliedes Herrn Christian Herrgott (CDU), zur Kreistagssitzung des Saale-Orla-Kreises am 12.06.2023, hinsichtlich der Behandlung unseres form- und fristgerechten Antrages „Gendern konsequent unterbinden“ beantragt.


Zur Kreistagssitzung am 12. Juni 2013 hatte die UBV form- und fristgerecht einen Antrag mit der Überschrift

„Gendern konsequent unterbinden“ gestellt. Der Antrag wurde von uns eingebracht. Das Mitglied des Kreistages

Herr Christian Herrgott (CDU) stellte unmittelbar danach den Geschäftsordnungsantrag auf „Nicht-Zuständigkeit“.

Dieser wurde mit 18 Ja-Stimmen, vor allem aus den Reihen der CDU, SPD, Linke und Grünen, und 16 Nein-Stimmen
angenommen. Dadurch kam es nicht zur Beratung und Abstimmung unseres Antrages.
In der Gegenrede zum Geschäftsordnungsantrag des Fraktionsvorsitzenden der UBV, Herrn Wolfgang Kleindienst, wurde darauf verwiesen, dass der Kreistag für diesen Antrag zuständig ist, da er als Hauptorgan und Exekutive des Landkreises grundlegende Angelegenheiten entscheiden kann. Der Kreistag hat eine Richtlinienkompetenz und kann somit Grundsätze

für die Verwaltung im Kreis festlegen. Weiterhin führen die Mitglieder des Kreistages, wie auch der Landrat, die laufenden Geschäfte des Kreises und setzen Beschlüsse um. Dies ist auch sinngemäß im § 101 Abs. 1 und 3 ThürKO so festgelegt.
Unabhängig einer Beschlussfassung des Kreistages hat der Landrat nach § 113 ThürKO die Möglichkeit einer Beanstandung einer mutmaßlich rechtswidrigen Entscheidung des Kreistages.


Hier der Wortlaut unseres Antrages:


„Die Verwaltung des Landratsamtes Saale-Orla-Kreis hat auf dem Anweisungswege zu gewährleisten, dass sich die Verwaltung selbst und alle öffentlichen Einrichtungen und Betriebe des Landkreises im Schriftlichen wie Mündlichen konsequent an die Vorgaben des Rates für deutsche Rechtschreibung halten, der Verfremdung der deutschen Sprache als
Bestandteil der kulturellen Identität entgegenwirken und das Improvisieren mit sogenannter

„Gendersprache“ zu vermeiden haben.

 

Des Weiteren ist per Verordnung bzw. Anweisung sicherzustellen, dass die Maßgaben des Rates für deutsche Rechtschreibung den mündlichen wie schriftlichen Sprachgebrauch bestimmen, weil sie den Erfordernissen einer sprachlichen Widerspieglung der Geschlechtergerechtigkeit hinlänglich entsprechen und gesamtgesellschaftlich akzeptiert sind.“


Wieder einmal ging es vermutlich nicht um die Sache, sondern darum, wer den Antrag gestellt hat. Im Frühjahr 2024 haben die Wähler des Saale-Orla-Kreises die Möglichkeit andere Mehrheiten zu wählen.

 

Wolfgang Kleindienst
Vorsitzender UBV-Fraktion

 

 

Unter der Bezeichnung „Mitmachricht“ veröffentlichen wir die uns zugesandten Beiträge. Die Inhalte spiegeln nicht unbedingt die Meinung der Redaktion wider, die Angaben erfolgen ohne Gewähr und Anspruch auf Vollständigkeit.

 

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