Infoveranstaltung zum Härtefallfonds für in der DDR geschiedene Frauen

Facebook
Twitter
WhatsApp
Email
Telegram

Gleichstellungsbeauftragte des Saale-Orla-Kreises lädt am 5. Juli nach Schleiz ein

 

Schleiz. „Die in der DDR-Zeit geschiedenen Frauen sind in der Wendezeit einfach vergessen worden, nun gibt es endlich einen Härtefallfonds, aber viele Betroffene erfüllen die Kriterien für eine Zahlung nicht“, erklärt die Gleichstellungsbeauftragte des Saale-Orla-Kreises, Nadine Hofmann. Interessierte und/oder betroffene Frauen sind am 5. Juli, 9.30 Uhr, zu einer Informationsveranstaltung nach Schleiz eingeladen. „Geplant ist ein allgemeiner Austausch zum Thema Härtefallfonds und es gibt direkt Hilfe zur Beantragung“, so Nadine Hofmann.

 

In der DDR geschiedene Frauen hatten bisher weder das Anrecht auf die in der DDR gewährten Vorteile für geleistete Sorgearbeit noch dieselben Rentenanwartschaften wie geschiedene Frauen aus Westdeutschland. Seit vielen Jahren gibt es Bemühungen um Ausgleichszahlungen. Die Bundesregierung hat Mitte November 2022 die rechtlichen Grundlagen für die Errichtung einer Stiftung des Bundes zur Abmilderung von Härtefällen aus der Ost-West-Renten­­über­leitung (Härtefallfonds) geschaffen. Möglich ist eine Einmalzahlung von 2500 Euro. Das Land Thüringen hat sich im März 2023 angeschlossen; das heißt, die Auszahlung kann sich auf insgesamt 5000 Euro erhöhen. Seit Januar 2023 können von den Betroffenen Gelder aus diesem Härtefallfonds beantragt werden. Die Antragsfrist endet am 30. September 2023. Die Auszahlung erfolgt ab 2024.

 

Jedoch müssen bestimmte Kriterien erfüllt sein: Die Frau muss vor dem 2.1. 1952 geboren sein, zu DDR-Zeiten mindestens zehn Jahre verheiratet gewesen sein und mindestens ein Kind geboren haben. Die Einkommensgrenze für die Beantragung liegt bei 830 Euro monatlich (Stand: 01.01.2021 nach Abzug der Kranken- und Pflegeversicherung). „Diese Kriterien erfüllen leider die wenigsten Frauen“, bedauert die Gleichstellungsbeauftragte Nadine Hofmann, die seit Wochen betroffene Frauen zu dem Thema berät und bei der Antragstellung unterstützt.

 

Hofmann rät, die Anträge auch dann zu stellen, wenn die eigene Altersrente über der derzeit gültigen Einkommensgrenze liegt. „Die Stiftung will Nachbesserungen erreichen“, so Hofmann. Auch der Verein der in der DDR geschiedenen Frauen e.V., der Mitglieder im Saale-Orla-Kreis hat, fordere eine Abmilderung der Kriterien und eine Gleichbehandlung aller betroffenen Frauen, sodass eine Entschädigung in Anspruch genommen werden könne. „Ob nachgebessert wird, weiß im Moment keiner, aber natürlich hoffen wir darauf,“ so die Gleichstellungsbeauftragte des Saale-Orla-Kreises.

 

Die Veranstaltung findet in Räumen der Volkssolidarität im Atriumhaus Schleiz, Oschitzer Str.1, 07907 Schleiz statt.

 

Eine Anmeldung bis zum 3. Juli unter gleichstellung@lrasok.thueringen.de bzw. Telefon 03663 / 488 210 wird aus organisatorischen Gründen gewünscht.

 

Pressesprecher

 

Alexander Hebenstreit

Landratsamt Saale-Orla-Kreis

Büro des Landrates

Oschitzer Straße 4

07907 Schleiz

 

Tel.: +49 3663 488-209

Fax: +49 3663 488-484

E-Mail: pressestelle@lrasok.thueringen.de

Ihnen gefällt unsere Arbeit? Unterstützen Sie HalloOberland mit einer PayPal-Spende und tragen Sie so zur Meinungsvielfalt in unserer Region bei. Vielen Dank!

Veranstaltungen

Meistgelesen