Antrag der UBV-Fraktion für die Kreistagssitzung am 12.06.2023
Die Fraktion der Unabhängigen Bürgervertretung Saale-Orla-Kreis (UBV) im Kreistag hat für
die Kreistagssitzung am 12. Juni 2023 einen Antrag gestellt, um das „Gendern“ in der
Verwaltung und alle öffentlichen Einrichtungen und Betriebe des Landkreises konsequent zu unterbinden.
Die Verwaltung des Landratsamtes Saale-Orla-Kreis soll auf dem Anweisungswege gewährleisten, dass sich die Verwaltung selbst und alle öffentlichen Einrichtungen und Betriebe des Landkreises im Schriftlichen wie Mündlichen konsequent an die Vorgaben des Rates für deutsche Rechtschreibung halten, der Verfremdung der deutschen Sprache als Bestandteil der kulturellen Identität entgegenwirken und das Improvisieren mit sogenannter „Gendersprache“ zu vermeiden haben.
Des Weiteren ist per Verordnung bzw. Anweisung sicherzustellen, dass die Maßgaben des Rates
für deutsche Rechtschreibung den mündlichen wie schriftlichen Sprachgebrauch bestimmen,
weil sie den Erfordernissen einer sprachlichen Widerspieglung der Geschlechtergerechtigkeit
hinlänglich entsprechen und gesamtgesellschaftlich akzeptiert sind.
Der Rat für deutsche Rechtschreibung bekräftigt in seiner Sitzung am 26.03.2021 seine Auffassung, dass allen Menschen mit geschlechtergerechter Sprache begegnet werden soll und sie sensibel angesprochen werden sollen. Dies ist allerdings eine gesellschaftliche und gesellschaftspolitische Aufgabe, die nicht allein mit orthografischen Regeln und Änderungen der Rechtschreibung gelöst werden kann.
Das Amtliche Regelwerk gilt für Schulen sowie für Verwaltung und Rechtspflege.
Der Rat hat vor diesem Hintergrund die Aufnahme von Sternchen („Gender-Stern“), Unterstrich („Gender-Gap“), Doppelpunkt oder anderen verkürzten Formen zur Kennzeichnung mehr geschlechtlicher Bezeichnungen im Wortinnern in das Amtliche Regelwerk der deutschen Rechtschreibung zu diesem Zeitpunkt nicht empfohlen.
Auf Landes- und Bundesebene existieren keine Gesetze zu einer Gender-Pflicht.
Im privaten Arbeitsrecht gibt es bislang keine ausdrückliche Verpflichtung für Arbeitgeber, eine geschlechtergerechte Sprache zu verwenden.
Selbst an Schulen ist es untersagt, sowohl von Schülern als auch von Lehrkräften gegenderte Schreibweisen in Schreiben von Schulen oder auch im Unterricht zu verwenden.
Für das Projekt der Gleichberechtigung ist Sprache nicht relevant. Gendern führt etwa nicht zu
besserer Bezahlung von Frauen. Eine gerechtere Sprache schafft noch keine gerechtere Welt. Bei
manchen Menschen erweckt Gendern den Eindruck, ein Sprachkorsett auferlegt zu bekommen.
Die deutsche Sprache ist auch ohne Gendersprache bereits schwierig erlernbar. Endungen und Sonderzeichen machen dies nur noch komplizierter und statt alle Menschen nun anzusprechen, werden Personen mit weniger Sprachkenntnissen so ausgegrenzt. Gendern lenkt auch von Inhalten ab, indem es den Lesefluss behindert.
Die Einhaltung einer verpflichtenden Normsprache ist mit Blick auf Gerechtigkeit, Geschlechtergerechtigkeit prioritär eingeschlossen, von besonderer Bedeutung. Einer ideologisch motivierten Forcierung des Gebrauchs vermeintlich geschlechtergerechter Zusammensetzung von Wörtern in der Wortbildung ist jedoch entgegenzuwirken.
Für Veränderungen der deutschen Sprache im Sinne sogenannter Gendersprache gibt es keine Mehrheit in der Bevölkerung.
Im Gegenteil, nahezu zwei Drittel lehnen nach aktuellen Umfragen eine gendersensible Sprache ab. Gendersprache entspricht mitnichten dem Grundrecht auf Gleichberechtigung oder auch nur dem Diskriminierungsverbot von Grundgesetz und Landesverfassung. Sie eint nicht,sondern spaltet.
Ministerien, Ämter und Behörden setzen und sichern Normen für das gesellschaftliche Leben.
Diesem Ansatz folgend, hat im November 2022, auf Antrag der CDU, der Thüringer Landtag beschlossen, dass Landtag und Landesregierung in ihrer öffentlichen Kommunikation, im Landtag, in den Ministerien, aber auch allen nachgeordneten Einrichtungen bis hin zu Schulen, Gerichten und Hochschulen nicht Gegendert wird. Bildungsminister Holter (Die Linke) will
vorerst den Schulen keine Vorgaben machen, anders als beschlossen. Wir hoffen, dass die neue
Landesregierung das Gendern auch an Schulen untersagt, was 80 – 90 Prozent der Thüringer
Wähler wollen und was der Landtag beschlossen hat.
Die einschlägige linguistische Fachliteratur hat die Problematik vermeintlich gendergerechten Sprechens umfassend analysiert und verweist grundsätzlich stets darauf, dass die grammatischen Genera eben nicht mit dem biologischen Geschlecht zu verwechseln sind.
Ferner werden mit dem Gebrauch der gendergerechten Sprache und damit mit der Verkomplizierung der Alltagssprache zahlreiche Menschen ausgegrenzt, denen das Sprechen und Schreiben aus verschiedenen Gründen schwerfällt, die Seh- und Hörbehinderungen haben oder die als Einwanderer die deutsche Sprache erlernen.
Wolfgang Kleindienst
Vorsitzender UBV-Fraktion