„Bürgermeister“ Dr. Hanna: Rechtsaufsichtsbehörde sieht keinen Handlungsbedarf
Nach Auffassung der Rechtsaufsichtsbehörde im Landratsamt des Saale-Orla-Kreises ist die für die Einladung zur Einwohnerversammlung in Ebersdorf gewählte Formulierung „gerade noch“ mit der Regelung des § 32 Abs. 1 ThürKO