Vom Ende einer Hofberichterstattung und unüberlegten Äußerungen: Ein Kommentar zum Abwahlverfahren gegen Bürgermeister Thomas Weigelt

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Bürgermeister – Der kommunale Wahlbeamte auf Zeit im Dienste der Bürger, unter Kontrolle des Stadtrates und nach Billigung durch die Medien

Die Amtszeit eines Bürgermeisters in Thüringen ist sehr lang. Die Amtsinhaber haben sich alle 6 Jahre den Bürgern zur Wiederwahl zu stellen und können ihr Amt in der gewohnten Weise fortführen oder eben nicht. Bürgermeister ist ein Wahlbeamter aber kein Erbamt auf Lebenszeit, auch wenn sich manche Bürgermeister in der Region so aufführen. Eine so lange Amtszeit hilft, in der Kommune wirksam arbeiten zu können, ohne strategisch von Wahlkampf zu Wahlkampf denken zu müssen.

In der Kurstadt Bad Lobenstein sorgt die Amtsführung der Stadtoberhäupter oft für Kritik. Der derzeitige Amtsinhaber nutzt das Amtsblatt, für die Wiedergabe seiner persönlichen Meinung und steht daher unter Kontrolle der Rechtsaufsicht – genau wie sein Vorgänger.

Weigelts oft emotionalen oder sogar manchmal unüberlegt wirkenden Äußerungen haben alle Stadtratsfraktionen im Laufe der Wahlperioden immer wieder zu Kritik am Stadtoberhaupt veranlasst, was den Bürgermeister zu keiner Zeit zu einer Änderung seiner Methodik veranlasst hat.

Ungewöhnlich daran ist, dass selbst die örtlichen Medien viele Jahre lang kaum Kritik an der Amtsführung des speziellen Stadtoberhauptes öffentlich zugelassen oder gar kritisch berichtet haben, selbst wenn diese in den öffentlichen Sitzungen des Stadtrates vorgetragen wurde. Nein, es entstand von Anfang an der Eindruck, dass auch der örtliche Pressevertreter ganz froh über den Wechsel in der städtischen Amtsstube war – da man persönlich mit dem Vorgänger überkreuz schien.

Die Bürger der Kurstadt hatten zu aller Zeit eine Wahl und hätten sich immer für einen anderen Bürgermeister entscheiden können. 2012 standen 4 Kandidaten aus den unterschiedlichen Lagern der Kommunalpolitik zur Wahl. Die Lobensteiner haben sich letztendlich für Thomas Weigelt entschieden.
Im Jahr 2018 stand ihm sogar ein Urgestein der Bad Lobensteiner Kommunalpolitik – der langjährige Vorsitzende der Bad Lobensteiner Bürgerliste – Stefan Köcher als einziger Kandidat gegenüber. Trotzdem erhielt der oft kritisierte Bürgermeister 68,2 % Wählerzustimmung.

Eins kann man sagen, die Bürger der Stadt Bad Lobenstein hatten – durch die Freie Wählergemeinschaft LBL – immer eine Alternative zu Thomas Weigelt, die sie aber dankbar abgelehnt haben. Dies ist womöglich auch der unkritischen Berichterstattung des örtlichen Pressevertreters zu verdanken. Was allerdings der Auslöser des zwischenzeitlichen Sinneswandels des einstigen „Hofberichterstatters“ der Funke-Medien-Gruppe hin zum schärfsten und lautstarken Kritikers Weigelts war, bleibt für die wenigen übriggebliebenen Leser der OTZ ein Rätsel.

Aktuell werden dem Bürgermeister Fehler vorgeworfen, die ihn zu Fall bringen sollen. Personalentscheidungen wie Einstellungen und Höhergruppierungen von Mitarbeitern im Rathaus, die der Personalrat als Arbeitnehmervertreter hätte verhindern können. Denn dies ist die Aufgabe eines Personalrates, wenn durch Personalentscheidungen andere Mitarbeiter benachteiligt werden. Nicht die, des Stadtrates.

Thomas Weigelt soll nun über den, von der OTZ als „Verschwörungsgeschwurbel?“ hinterfragten, Facebook-Kommentar stolpern, den niemand gelesen hätte, wenn er nicht in der Ostthüringer Zeitung als Foto erschienen wäre.

Einige seiner Verfehlungen werden aktuell von der ihm übergeordneten Rechtsaufsichtsbehörde geprüft. Hier gilt scharf abzugrenzen, was darf ein Bürgermeister sagen oder schreiben und wann ist er Privatperson? Bis zu einer Verurteilung bleibt er jedoch unschuldig.

Der Stadtrat – als das oberste Organ der Kommune – kann den Bürgermeister in seiner Amtsführung und bei Entscheidungen deutliche Grenzen setzen. Dies wurde über die zurückliegenden Jahre viel zu wenig gemacht.

Ein Abwahlverfahren mit Wahllokalen, Wahlhelfern und einiger Formalitäten kostet die Stadt – und damit den Steuerzahler – einen vierstelligen Euro-Betrag. Im Falle einer erfolgreichen Abwahl kostet die Neuwahl danach nochmal so viel. Egal wie es ausgeht, bleiben die Versorgungsbezüge des Bürgermeisters bestehen und alle Kosten sind vom Steuerzahler aufzubringen.

Wäre es nicht deutlich günstiger, wenn der Bürgermeister für sein Geld arbeitet und ihm der Stadtrat als das gewählte Parlament die Richtung vorgibt, straff kontrolliert und damit dem Bürgerwillen nach ausrichtet, anstatt ihn mit Anfang 60 in einen langen Ruhestand zu schicken?

Zur Info: Eine Petition bei Change.org zur Abwahl des Bürgermeisters wurde durch einen Bürger gestartet und durch die OTZ beworben. Hierbei reicht ein Klick, diese Petition zu unterstützen und damit den Rücktritt zu fordern. Nach heutigem Stand (16.05.2022) haben in den zurückliegenden Wochen 73 Internetuser (egal woher) für die Abwahl geklickt.
Wie viele gehen dann am „AbWahltag“ ins Wahllokal?

Christian Meyer, Bad Lobenstein

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