Obwohl die Umweltmaßnahme in Grumbach lt. Zuwendungsbescheid vom 21.08.1992 mit 15.517.050,56 DM von Bayern gefördert war, forderte die Stadt Wurzbach unter Bürgermeister Jan Schübel (CDU) 26 Jahre später für diese Maßnahme von den Grumbachern 100.207,80 € Straßenbaubeiträge.
Als sich die Grumbacher mit 82 Vollziehungsaussetzungsanträgen, 82 Widerspruchsklagen, 39 Miteigentümerklagen und 2 Normenkontrollklagen gegen diese Beitragsbescheide wehrten, setzte Wurzbach brevi manu die Vollziehung aus,
erklärte die eigene Satzung für unwirksam und übernahm sämtliche Verfahrenskosten.
Dem Bürger für längst Subventioniertes unter dem Deckmäntelchen des Thüringer Kommunalabgabengesetzes bis zu 30 Jahre später Geld abzuknöpfen, kann man als rechtschaffende Kommune ja mal probieren….
Dieser Abzockversuch wurde dann aber nicht etwa fallen gelassen, im Gegenteil, denn Herr Bürgermeister mandatierte daraufhin eigenmächtig eine sogenannte Fachanwältin, die jetzt zur Strafe 168.922,57 € Straßenbaubeitrag von den Grumbachern forderte.
Diesmal erhoben sich die Grumbacher mit 105 Vollziehungsaussetzungsanträgen, 105 Widerspruchsklagen und einer weiteren Normenkontrollklage gegen die von der Anwältin kostspielig neu konstruierten „Änderungsbescheide“ und die „Heilungssatzung“.
Mit unanfechtbarem Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Thüringen wurde diese fachfrauliche „Heilungssatzung“ am 15.04.2021 für unwirksam erklärt und die „Änderungsbescheide“ für rechtswidrig, da nur 1/20 hätte berücksichtigt werden dürfen. Noch dazu war offenbar mit Buntstift und Radiergummi an den Originalplänen dieser „Heilungssatzung“ manipuliert worden und diese „Heilungssatzung“ war zur früheren Veröffentlichung anscheinend vordatiert. Die Staatsanwaltschaft ermittelt bereits wegen Urkundenfälschung.
Die Kosten dieser komplett verpatzten Verfahren trägt wieder die Stadt Wurzbach. Gemäß dem OVG Beschluss rechtfertigt auch die am 17.03.2021 vom indoktriniertem und gefälligem Stadtrat Wurzbach schon wieder neu beschlossene 2. (!) „Heilungssatzung“ keine andere Einschätzung. Laut Würdigung der Rechtsaufsicht könnte diese 2. „Heilungssatzung“
einer gerichtlichen Prüfung nicht standhalten.
Doch trotz der schon stattgefundenen Aburteilung des OVG und trotz der negativen Einschätzung der Rechtsaufsicht reichte die Fachanwältin in Schübels Auftrag jetzt diese 2. „Heilungssatzung“ tatsächlich trotzdem beim Verwaltungsgericht ein.
Um keinen Formfehler zu begehen, müssen die Grumbacher jetzt wieder Normenkontrollklage gegen diese wieder neue „Heilungssatzung“ erheben. Allein dieses eine Verfahren mit einem Streitwert von 335.000 € wird die Stadt Wurzbach über 37.300 € zzgl. Fachanwältin kosten.
Wie viele Steuergelder darf ein Bürgermeister unter Haushaltssicherungskonzept hierzulande eigentlich noch in kommunaler Selbstverwaltung mutwillig verbrennen?
von Daliah Natascha Bothner, Ortsteilbürgermeisterin von Grumbach