Klage gegen Bürgerbegehren wird zurückgenommen

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Saalburg-Ebersdorf. Zur heutigen Stadtratssitzung im Sportlerheim Saalburg wurde einstimmig der Beschluss gefasst, dass die erhobene Klage gegen das Bürgerbegehren für einen hauptamtlichen Bürgermeister für die Stausee-Stadt zurückgenommen wird. Die Eilklage wurde aus formellen Gründen vom Verwaltungsgericht Gera nicht angenommen. Der Hauptantrag ist zwar rechtsgültig, eine Entscheidung würde aber Monate dauern. Laut Dr. Allam Hanna kämen durch die Rücknahme der Klage keinerlei Kosten für die Stadt Saalburg-Ebersdorf zustande.

Gegen den durch die Aufsichtsbehörde festgelegten Termin für die Durchführung des Bürgerbegehrens am 11. April wurde kein Widerspruch eingelegt.

Zwei Stadtratsmitglieder gaben zu bedenken, dass im ohnehin knapp bemessenen Haushaltsplan der Stadt keine finanziellen Möglichkeiten für einen Bürgermeister im Hauptamt zur Verfügung stünden. Sie fordern die Antragsteller auf, einen Vorschlag für die Finanzierung dieses Hauptamtes vorzubringen. Man solle darüber nachdenken, welchen finanziellen Schaden für die Stadt entstehen würde. Sollte es zu einer Haushaltskonsolidierung kommen, müssten die Bürger eben mit Steuererhöhungen rechnen, um die Finanzierung gewährleisten zu können.

Weiterhin wurde darüber informiert, dass die ca. 15 gefällten Bäume auf dem Saalburger Markt und in der Nähe des Friedhofes alle beschädigt waren und eine Ersatzbepflanzung erfolgen wird.

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