von René Steinbach, Stadtrat der Stadt Lehesten
1. Vorbemerkung: Warum ich mich an die Öffentlichkeit wende
Als gewählter Stadtrat der Stadt Lehesten setze ich mich seit Jahren konsequent für Haushaltsklarheit, Transparenz sowie die Einhaltung von Recht und Gesetz in unserer Berg- und Schieferstadt ein.
In den vergangenen Wochen und Monaten haben sich jedoch persönliche Angriffe, unzutreffende Behauptungen und Gerüchte gehäuft, die geeignet sind, meinen Ruf zu beschädigen und auch meine Familie in diese Auseinandersetzung hineinzuziehen. Aus meiner Sicht besteht dabei die Gefahr, dass die eigentlichen sachlichen und verwaltungsinternen Probleme zunehmend in den Hintergrund geraten.
Ich habe die Bürgermeisterin und die Mitglieder des Stadtrates wiederholt gebeten, für eine transparente Aufklärung der Sachverhalte zu sorgen und falschen Darstellungen entgegenzutreten. Da diese Bemühungen – mit Ausnahme einzelner Kräfte – bislang weitgehend ohne Ergebnis geblieben sind, sehe ich mich veranlasst, mich direkt an die Öffentlichkeit zu wenden.
Mein Anliegen ist es, die Hintergründe nachvollziehbar darzustellen, die Ereignisse zu erläutern und den Bürgerinnen und Bürgern eine sachliche Grundlage für ihre eigene Meinungsbildung zu geben.
2. Die sachlichen Hintergründe: Chronologie der Missstände, Repressalien und der Kündigung
Im Mittelpunkt meiner kommunalpolitischen und beruflichen Arbeit stehen nachvollziehbare Fakten, die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben und ein verantwortungsvoller Umgang mit öffentlichen Geldern. Die Entwicklung der vergangenen Jahre zeigt jedoch, wie sich sachliche Hinweise auf organisatorische und arbeitsrechtliche Probleme zu einer erheblichen persönlichen und beruflichen Auseinandersetzung entwickelt haben.
Ursprung der Hinweise (ab 2022)
Bereits vor Beginn ihrer ersten Winterdienstsaison wollte Bürgermeisterin Nicole Vockeroth den Winterdienst und die Rufbereitschaft neu regeln. Ab Ende Dezember 2022 habe ich sie sowohl mündlich als auch schriftlich wiederholt auf erhebliche organisatorische Mängel im Winterdienst und im Bauhofbetrieb hingewiesen. Konkret ging es unter anderem um:
- die Überschreitung der täglichen Höchstarbeitszeit gemäß § 3 Arbeitszeitgesetz (ArbZG),
- die Unterschreitung der gesetzlichen Ruhezeit von grundsätzlich elf Stunden gemäß § 5 ArbZG,
- sowie die ungeklärte Organisation der Winterdienstbereitschaft.
Vorliegende Gutachten und ausbleibende Reaktionen (2021 / 2024)
Die angesprochenen Probleme waren keineswegs neu oder überraschend. Die Bürgermeisterin hat nach meinen Hinweisen diese Mängel im Dezember 2022 erkannt und bestätigt. Bereits ein unabhängiges Bauhofgutachten hatte entsprechende Mängel dokumentiert. Im Juli 2024 habe ich dieses Gutachten der Bürgermeisterin erneut übermittelt und um Klärung gebeten – eine Reaktion blieb jedoch aus. Auch weitere mündliche und schriftliche Anfragen führten über Jahre hinweg zu keiner Lösung, sodass im Juni 2025 schließlich der arbeitsgerichtliche Weg beschritten werden musste.
Repressalien nach Bekanntwerden der Klage
Nach meiner Klage kam es zu einer Reihe von Veränderungen, die ich als erhebliche berufliche Benachteiligung und Repressalien erlebt habe. Dazu gehörten insbesondere:
- der Ausschluss aus Besprechungen,
- die Zuweisung von Alleinarbeit,
- meine Absetzung als stellvertretender Bauhofleiter,
- meine Entpflichtung aus der Feuerwehr
- sowie mein Ausschluss aus dem Winterdienst.
Gerade der Ausschluss aus dem Winterdienst führte zu weiteren gravierenden Problemen bei der Arbeitsorganisation und der Einhaltung arbeitszeitrechtlicher Vorgaben. Dokumentiert wurden unter anderem 17 aufeinanderfolgende Arbeitstage im Winterdienst ohne arbeitsfreien Tag, eine Schicht von 11,5 Stunden ohne Pause sowie zahlreiche Verstöße gegen die gesetzlichen Höchstarbeits- und Ruhezeiten innerhalb eines einzigen Monats. Eine betriebsfremde Privatperson fuhr den städtischen Räumtraktor. Diese Vorgänge werfen erhebliche Fragen zum Arbeitsschutz, zum Versicherungsschutz, zur Fürsorgepflicht und zur Verantwortung für die Dienstplangestaltung auf.
Die Eskalation: Kündigung nach 25 Dienstjahren
Am Ende dieser Entwicklung stand die Kündigung meines Arbeitsverhältnisses nach 25 Jahren im Dienst der Stadt. Diese Kündigung steht in einem engen zeitlichen Zusammenhang mit meinen zuvor erhobenen Hinweisen auf Missstände und Organisationsmängel. Insbesondere stellt sich die Frage, ob das Hinweisgeberschutzgesetz ausreichend berücksichtigt wurde. Besonders bemerkenswert ist dabei, dass die Bürgermeisterin selbst schriftlich bestätigt hatte, dass mein Arbeitsverhältnis bis zu diesem Zeitpunkt beanstandungsfrei verlaufen war.
Betriebsbedingte Kündigung, Neuausschreibung und finanzielle Folgen
Im Rahmen eines gerichtlichen Vergleichs wurde die Beendigung des Arbeitsverhältnisses als betriebsbedingte Kündigung vereinbart. Eine solche setzt arbeitsrechtlich grundsätzlich den Wegfall des Beschäftigungsbedarfs voraus – umso mehr wirft die kurze Zeit später erfolgte Neuausschreibung einer Stelle im selben Aufgabenbereich Fragen auf, die dringend rechtlich und wirtschaftlich geprüft werden müssen.
Hinzu kommen erhebliche finanzielle Auswirkungen für die Stadtkasse: Neben den Kosten der Freistellung unter Fortzahlung der Bezüge stehen nach meiner Berechnung weitere rund 24.000 Euro an Lohn- und Lohnnebenkosten für die Neueinstellung im Raum. Auch die Beschaffung des Traktors wirft hinsichtlich Planung, Wirtschaftlichkeit und Transparenz Fragen auf (auf eine zunächst erfolgte Anmietung folgte später der Kauf, offenbar ohne anteilige Anrechnung der Mietkosten). Bei diesen Vorgängen geht es nicht um persönliche Befindlichkeiten, sondern um die verantwortungsvolle Verwendung öffentlicher Gelder. Es muss geklärt werden, ob vermeidbare Mehrkosten entstanden sind und weshalb der Stadtrat nicht rechtzeitig und umfassend in die Entscheidungsprozesse eingebunden wurde.
Laufende behördliche Prüfungen und offene Fragen
Nach meinem Kenntnisstand befassen sich inzwischen mehrere Stellen mit den unterschiedlichen Sachverhalten, darunter das Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz, Abteilung Arbeitsschutz (TLV), der Thüringer Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (TLfDI), die Kommunalaufsicht sowie die Staatsanwaltschaft. Der arbeitsgerichtliche Vergleich beendet zwar das Gerichtsverfahren, beantwortet jedoch nicht automatisch die darüber hinausgehenden arbeitsrechtlichen, datenschutzrechtlichen, aufsichtsrechtlichen und haushalterischen Fragen. Insbesondere die finanzielle Deckung und die Auswirkungen auf die Haushalte 2026 und 2027 müssen nachvollziehbar geklärt werden.
Hinzu kommen offene Fragen zur Arbeit des Stadtrates: Anfragen gemäß § 24 ThürKO sind bislang nur unzureichend oder überhaupt nicht beantwortet worden. Die für Oktober 2026 vorgesehenen Sitzungen wurden abgesagt, wodurch wichtige Angelegenheiten – darunter ein Nachtrag für Elektroleistungen am Feuerwehrgerätehaus und die Winterdienstvergaben – nicht wie vorgesehen behandelt werden konnten.
3. Persönliche Richtigstellung: Sachliche Kritik darf nicht zum Anlass persönlicher Angriffe werden
Es ist für mich nicht nachvollziehbar, dass Hinweise auf organisatorische Mängel und mögliche Rechtsverstöße nicht zu einer offenen sachlichen Auseinandersetzung geführt haben, sondern von einer Kette beruflicher und persönlicher Konsequenzen begleitet wurden. Vom Ausschluss aus Besprechungen, der zunehmenden Ausgrenzung aus dem Team und der Entpflichtung aus der Feuerwehr bis hin zur Kündigung nach 25 Dienstjahren habe ich eine Entwicklung erlebt, die ich als zunehmend belastend und einschüchternd erfahren habe.
Besonders enttäuschend ist, dass sich die Debatte immer weiter von den Sachfragen entfernt hat. Anstatt die angesprochenen Probleme aufzuarbeiten, sehe ich mich wiederholt persönlichen Unterstellungen und Gerüchten ausgesetzt, die gezielt gestreut werden, um mich zu diskreditieren und mundtot zu machen. Dabei wird auch meine Familie in diese Auseinandersetzung hineingezogen – eine rote Linie, die in einer demokratischen Kultur niemals überschritten werden darf.
Ich kenne dieses Muster bereits aus der Vergangenheit: Vor rund dreizehn Jahren habe ich ebenfalls gravierende Unregelmäßigkeiten aufgedeckt, die sich als die größten Unregelmäßigkeiten erwiesen haben, die es je im Landkreis gegeben hat.
In toxischen und narzisstisch geprägten Führungsstrukturen zeigen sich häufig bestimmte Verhaltensmuster: Werden Missstände oder organisatorische Mängel angesprochen, folgen nicht selten Ausgrenzung, Informationsblockaden und die Täter – Opfer Umkehr. Statt sich sachlich mit den Hinweisen auseinanderzusetzen, werden Fragen und Hinweise zunehmend als Störung oder persönliche Bedrohung behandelt. Solche Verhaltensweisen sind typische Merkmale einer problematischen Führungskultur und dürfen nicht verharmlost werden.
Die Helfershelfer, die sogenannten „Flying Monkeys“, streuen und verbreiten Gerüchte um dieses toxische und narzisstische System aufrechtzuerhalten und durchzusetzen.
Ich erlebe dieses System heute exakt so wieder. Doch ich werde mich von Einschüchterungen, Gerüchten und diesem Druck weder beirren noch von meinem Kurs abbringen lassen. Sachliche Hinweise sind kein persönlicher Angriff. Das Einfordern von Recht und Gesetz ist keine Illoyalität. Und wer Missstände anspricht, darf deshalb nicht zum Problem erklärt werden.
Wenn sachliche Hinweise nicht aufgegriffen werden und stattdessen die Person in den Mittelpunkt gerät, die auf Probleme aufmerksam macht, entsteht der Eindruck, dass nicht die Ursachen beseitigt, sondern Hinweisgeber zum Schweigen gebracht werden sollen.
Isolierung, Informationsblockaden und die Verbreitung von Gerüchten tragen nicht zur Lösung von Problemen bei. Sie erschweren vielmehr eine offene und konstruktive Auseinandersetzung.
4. Fazit: Verantwortung, Transparenz und die Rolle des Stadtrates
Während sich die Bürgermeisterin sowie die Wählergruppe Bürgernah / AfD im Stadtrat weiterhin in beharrliches Schweigen hüllen und bislang keine Bereitschaft zeigen, zur Aufklärung der offenen Sachverhalte und der finanziellen Auswirkungen beizutragen, entsteht zunehmend der Eindruck, dass Fragen nicht offen behandelt, sondern vielmehr ausgeblendet werden sollen. Das wirft Fragen nach dem Verständnis von Transparenz und politischer Verantwortung auf und lässt eine gefährliche Doppelmoral erkennen.
Erfreulicherweise gibt es jedoch auch Kräfte, die sich sachlich für Transparenz und Haushaltstreue einsetzen.
Hervorzuheben ist hierbei die Wählergruppe Bürgerinitiative, die sich bereits seit Februar dieses Jahres konsequent für die Wahrung von Stadtratsrechten eingesetzt hat – jedoch von der Bürgermeisterin ebenfalls keine Antworten erhält.
Unabhängig von politischen Zugehörigkeiten muss gelten: Transparenz, Gesetzestreue und der Schutz städtischer Gelder sind keine persönlichen Anliegen einzelner Stadträte, sondern die elementare Pflicht kommunaler Verantwortung.
Ich werde mich deshalb weiterhin dafür einsetzen, dass offene Fragen beantwortet und Entscheidungen transparent getroffen werden.
Eines möchte ich an dieser Stelle ganz offen sagen: Dieser jahrelange Einsatz für Transparenz, Recht und Ordnung, für unsere demokratische Grundordnung, für Menschlichkeit und Empathie geht spürbar an die Substanz und hinterlässt auch gesundheitliche Spuren. Es ist ein sehr hoher und schmerzhafter Preis, den man zahlen muss, wenn man sich als Stadtrat für Transparenz, Haushaltstreue und das Gemeinwohl einsetzt. Doch der Blick in den Spiegel und die Verantwortung gegenüber unseren Werten und unserer Zukunft sind es wert, standhaft zu bleiben.
Ich richte deshalb einen ausdrücklichen Aufruf an alle Menschen, denen Werte wie Anstand, Menschlichkeit, Transparenz, Respekt und Ehrlichkeit am Herzen liegen: Schauen Sie nicht weg.
Unterstützen Sie diesen demokratischen Weg, stehen Sie für Wahrheit und Recht ein und teilen Sie diesen Beitrag.
Transparenz ist kein Angriff, Aufklärung ist keine Bedrohung, und Verantwortung endet nicht dort, wo Fragen unbequem werden.
Titelbild: KI-generiert






