Teurer Scherz: Rechnung in Höhe von mehreren tausend Euro für falschen Amoklauf am Neuhäuser Schulcampus

Facebook
Twitter
WhatsApp
Email
Telegram
Landespolizeiinspektion Saalfeld

 

Neuhaus am Rennweg/ Sonneberg. Was als vermeintlicher „Spaß“ oder schlechter Scherz gedacht war, hat für den Verursacher ein massives finanzielles Nachspiel. Nach einer Amokdrohung am Neuhäuser Schulcampus, die am 9. Mai 2025 einen Großeinsatz der Polizei auslöste, hat die Landespolizeidirektion Erfurt nun einen Kostenbescheid in Höhe von mehreren tausend Euro erlassen.An einem Freitagmorgen, im Mai 2025, war der Polizeiinspektion Sonneberg eine Amokdrohung gemeldet worden, nachdem im Schulhaus des Gymnasiums am Apelsberg ein entsprechender Schriftzug angebracht worden war.

 

Die Polizei reagierte umgehend mit einem Großaufgebot: Neben Beamten aus Sonneberg war auch starke Unterstützung direkt aus Reihen der LPI Saalfeld nach Neuhaus beordert worden.

 

Obwohl nach einer genauen Gefährdungsbeurteilung durch Polizeiführung und Schulleitung glücklicherweise zu keiner Zeit eine akute Gefahr für Schüler, Lehrer oder die anwesenden Abi Prüflinge bestand und von einer Evakuierung abgesehen werden konnte, band der Vorfall massive polizeiliche Ressourcen.

 

Klare Warnung an Nachahmungstäter:“Scherze“ gehen ins Geld

 

Mit dem aktuellen Kostenbescheid macht die Polizei Thüringen unmissverständlich klar, dass polizeiliche Großeinsätze, die durch angebliche Scherze oder fingierte Drohungen ausgelöst werden, keine folgenlosen Kavaliersdelikte sind.

 

Wer glaubt, Amokdrohungen oder ähnliche Notrufe anonym oder zum „Spaß“ absetzen zu können, muss mit drastischen rechtlichen und finanziellen Konsequenzen rechnen. Die Kosten für den stundenlangen Einsatz von Dutzenden Einsatzkräften, Streifen- und Mannschaftswagen werden konsequent den Verursachern in Rechnung gestellt.

 

Im konkreten Fall schlägt die Aktion mit merheren tausend Euro zu Buche. Die Polizei weist nochmals nachdrücklich darauf hin, dass derartige Taten strafrechtlich verfolgt werden und den Täter neben dem Strafverfahren auch erhebliche zivilrechtliche beziehungsweise gebührenrechtliche Forderungen treffen.

 


Pressestelle
Telefon: 03671 56 1504
E-Mail: presse.lpi.saalfeld@polizei.thueringen.de

Ihnen gefällt unsere Arbeit? Unterstützen Sie HalloOberland mit einer PayPal-Spende und tragen Sie so zur Meinungsvielfalt in unserer Region bei. Vielen Dank!

Veranstaltungen

Meistgelesen