Im Risikogebiet rund um den Geflügelhof Thierbach muss ab sofort wieder aufgestallt werden
Schleiz. Zum Schutz von größeren Geflügelbeständen vor dem hochansteckenden und hochpathogenen Geflügelpest-Erreger hat das Veterinäramt des Saale-Orla-Kreises wieder eine Allgemeinverfügung für Geflügelhalter erlassen. Diese betrifft allerdings ausschließlich das Gebiet in einem Radius von einem Kilometer rund um den Geflügelhof in Thierbach.
In Thüringen wurden seit Dezember vergangenen Jahres zehn Ausbrüche der Geflügelpest festgestellt. Betroffen waren hier hauptsächlich der Unstrut-Hainich-Kreis, das Altenburger Land oder der Wartburgkreis. Besonders unter Wildvögel ist das Geflügelpest-Virus sehr verbreitet und kann über direkten oder auch indirekten Kontakt auf gehaltene Geflügelbestände übertragen werden.
Im Saale-Orla-Kreis wurde Mitte Januar das Geflügelpest Virus bei einem Graureiher festgestellt. Auch wenn bei einem Vorkommen bei Wildvögeln kein akuter Handlungsbedarf bzw. keine Notwendigkeit zu weiterführenden Maßnahmen besteht, hat das Veterinäramt vorsorglich eine Neubeurteilung der Risikogebiete im Landkreis vorgenommen. Im Fokus waren hierbei vor allem Gebiete mit einer sehr großen Dichte an gehaltenem Geflügel.
Um einen Eintrag der Geflügelpest in den größten Geflügelbestand des Landkreises zu vermeiden, hat das Veterinäramt daher mit sofortiger Wirkung eine Aufstallungspflicht für alle Geflügelhaltungen im Ort Thierbach erlassen. Denn käme es dort zu einem Ausbruch der Geflügelpest, würde dies die Tötung der Bestände und damit einhergehend einen immensen wirtschaftlichen Schaden für den Betrieb bedeuten. Das soll zum Schutz der Tiere und der Tierhaltungen mit der Allgemeinverfügung verhindert werden.
Für alle Halter von Geflügel in und um Thierbach heißt das, dass die Tiere wieder in geschlossenen Ställen oder unter einer Vorrichtung, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten und einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung gehalten werden müssen. Es dürfen Netze oder Gitter zur Vermeidung des Kontaktes zu Wildvögeln genutzt werden, wenn sie als Abdeckung nach oben eine Maschenweite von nicht mehr- als 25 mm aufweisen.
Darüber hinaus werden alle Halter von Geflügel und anderen in Gefangenschaft gehaltenen Vögeln nochmals darauf hingewiesen, dass sie ihre Haltung – sofern dies bisher noch nicht geschehen ist – beim Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt anzeigen müssen. Die Meldungen können unter Telefon 03663 488 190 oder per E-Mail an: veterinaerwesen@lrasok.thueringe.de vorgenommen werden.
Julia Weiß
Pressestelle
Landratsamt Saale-Orla-Kreis
Tel: +49 3663 488-208
