Stadträte positionieren sich zum Thema „Windvorranggebiet“ in Lehesten

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Ein Teil der Lehestner Stadträte hat in einer Stellungnahme zu dem am 6. Juni 2025 beschlossenen ersten Entwurfs des Sachlichen Teilplans „Windenergie und Sicherung des Kulturerbes“ an die Regionale Planungsgemeinschaft Ostthüringen ihre Meinung zu dem geplanten Windvorranggebiet abgegeben.


 

Unter der Prüffläche 25.14 / W-54-Lehesten (Landkreis Saalfeld-Rudolstadt) der Prüfbögen zur Ausweisung der Vorranggebiete „Windenergie“ (Veröffentlichung 04.06.2025 des Sachlichen Teilplans „Windenergie und Sicherung des Kulturerbes“ Ostthüringen wurde eine Fläche von insgesamt 255 ha von den Planern geprüft und eine zusammenhängende Fläche von 83 ha als Vorranggebiet W-54 Lehesten ausgewiesen.


 

Die Fläche orientiert sich an dem Gemeindeweg „Steinbacher Straße“ bis hin zum ehemaligen Grenzgebiet des Plattenweges und verläuft Richtung „Rehbachhalde“ und umfasst somit neben landwirtschaftlichen Nutzflächen auch Wald, ehemaliges Grenzgebiet mit erhaltenem Plattenweg und ehemaliges Schieferbergbaugelände.


 

Große Bedenken äußern die unterschreibenden Stadträte in ihrer Stellungnahme, weil u. a.

 

  • der Mindestabstand zu Wohnhäusern nicht eingehalten wird;
  • das Kulturerbe ehemalige innerdeutsche Grenze/ Grünes Band angegrenzt; ein Ort, der die Natur und Geschichte auf besondere Weise verbindet und dadurch unseren Respekt und Achtung verdient;
  • die dort vorhandene Flora und Fauna geschützt werden muss. Die blütenreichen Magerrasen, Feuchtwiesen und Hochstaudenfluren, die Schmetterlinge, Käfer und Heuschrecken anziehen und wiederum zahlreichen, zum Teil sehr seltenen Vogelarten als Nahrung dienen, insbesondere Schwarzstörche, Rotmilane Wanderfalken und Uhus, die in in diesem Gebiet rund um Lehesten leben. Aber auch seltene Fledermausarten die hier ihr zu Hause haben.
  • die Flächenversiegelung durch riesige Fundamente zunimmt und dadurch Flächen, die für Ackerbau der ansässigen Frankenwald eG, weiter abnehmen
  • der Wald und die forstwirtschaftlichen Flächen in den letzten Jahren mühevoll wieder aufgeforstet wurden und wieder angewachsen sind, wo andernorts Wald noch um Begrünung kämpft;
  • und generell dort Strom erzeugt werden sollte, wo er benötigt wird.

Die Bürgerinnen und Bürger sowie betroffene Personen habe noch bis zum 15. September 2025 Zeit auch ihre Stellungnahmen zu den Plänen eines Windvorranggebietes abzugeben.


 

Eine gemeinsame Stellungnahme der Bürgermeisterin der Stadt Lehesten sowie der zuständigen Verwaltung ist derzeit nicht geplant, da dazu von der Bürgermeisterin und die Verwaltung keine Veranlassung gesehen wird.

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