16 Parteien und politische Vereinigungen haben IhreBeteiligung zur Landtagswahl 2024 angezeigt

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Der Landeswahlleiter Dr. Holger Poppenhäger informiert:

 

Am 3. Juni 2024 um 18 Uhr endete die Frist zur Einreichung der Beteiligungsanzeigen für eine
Teilnahme an der Thüringer Landtagswahl 2024.


16 Parteien und politische Vereinigungen haben bis zu diesem Zeitpunkt dem Landeswahlleiter
angezeigt, dass sie an der Landtagswahl 2024 teilnehmen wollen. Im Vergleich dazu gingen in 2019
insgesamt 17 Beteiligungsanzeigen ein.


Nur Parteien, die im Bundestag oder einem Landtag seit deren letzter Wahl auf Grund eigener
Wahlvorschläge ununterbrochen vertreten waren, können ihre Wahlvorschläge direkt beim
Landeswahlleiter bzw. bei den Kreiswahlleitern einreichen. Alle anderen Parteien und politischen
Vereinigungen müssen zuvor ihre Beteiligung schriftlich beim Landeswahlleiter anzeigen.


Nachfolgende Parteien und sonstige politische Vereinigungen haben fristgerecht ihre Beteiligung
beim Landeswahlleiter angezeigt (alphabetische Reihenfolge):

 

 

Über die Anerkennung dieser politischen Vereinigungen als Partei entscheidet der
Landeswahlausschuss in seiner Sitzung am 21. Juni 2024. Die öffentliche Sitzung wird ab 10 Uhr im
Thüringer Landtag, Jürgen-Fuchs-Straße 1 in Erfurt, stattfinden.


Wahlvorschläge sowie die vom Wahlgesetz und der Wahlordnung geforderten Unterlagen müssen
bis spätestens 27. Juni 2024, 18 Uhr, beim zuständigen Wahlleiter eingereicht werden. Die
Landeslisten sind beim Landeswahlleiter und die Wahlkreisvorschläge beim Kreiswahlleiter
einzureichen. Über deren Zulassung entscheiden der Landeswahlausschuss bzw. die
Wahlkreisausschüsse am 5. Juli 2024.


 Weitere Informationen finden Sie im Internetangebot des Landeswahlleiters unter der Adresse
www.wahlen.thueringen.de.

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