Fusion Gefell/Hirschberg: Rückzahlungsrisiko vor Zusammenschluss ungeklärt

Landesantwort korrigiert OTZ-Darstellung – Rückzahlungsverpflichtungen der
Stadt Hirschberg rücken in den Fokus

 

Die aktuelle Antwort der Thüringer Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur finanziellen
Situation der Städte Gefell und Hirschberg bringt wesentliche Klarstellungen in die laufende
Fusionsdebatte.
Nach Auswertung der offiziellen Anlagen zeigt sich, dass die in der OTZ-Berichterstattung
dargestellten Finanzsummen teilweise fehlerhaft zugeordnet waren. Dies hat insbesondere im
Stadtrat Gefell zu Irritationen geführt. Die nun vorliegenden Zahlen des Landes stellen die
Zahlungsströme und deren rechtliche Einordnung differenziert dar.
Aus den Unterlagen geht hervor, dass der Stadt Hirschberg Überbrückungshilfen gewährt
wurden, die ausdrücklich rückzahlbar sind. Nach derzeitigem Stand besteht eine
Rückzahlungsverpflichtung in Höhe von 1.427.213 Euro, die bis zum 30. Oktober 2026 zu
leisten ist.
Darüber hinaus weist die Übersicht für Hirschberg ein Gesamtvolumen von 20.811.063 Euro
an Bedarfszuweisungen zur Haushaltskonsolidierung aus. Dabei ist zu beachten, dass diese
Summe unterschiedliche Finanzierungsinstrumente umfasst und nicht vollständig mit
rückzahlbaren Verpflichtungen gleichzusetzen ist.
Vor diesem Hintergrund stellen sich aus kommunalpolitischer Sicht zentrale Fragen:
Ist die Stadt Hirschberg finanziell in der Lage, die fällige Rückzahlung bis Oktober 2026 zu
leisten?
Welche Auswirkungen hätte eine mögliche Nichterfüllung auf die Haushaltslage?
Und vor allem, wie werden bestehende Rückzahlungsverpflichtungen im Falle der geplanten
Fusion mit Gefell behandelt?
Aus den vorliegenden Unterlagen ergibt sich hierzu bislang keine eindeutige Regelung. Offen
bleibt insbesondere, ob die Verbindlichkeiten im Fusionsfall fortbestehen, umgeschuldet werden
oder durch mögliche Entschuldungshilfen des Landes teilweise abgefedert werden könnten.
Unverändert gilt, beide Städte stehen unter erheblichem Konsolidierungsdruck. Ob die
geplante Fusion tatsächlich zu einer nachhaltigen finanziellen Stabilisierung führt, bedarf
weiterhin einer sorgfältigen Prüfung auf Basis vollständiger und korrekt zugeordneter
Finanzdaten.
Die nun erfolgte Klarstellung durch die Landesregierung ist zu begrüßen. Gleichzeitig zeigt der
Vorgang, wie entscheidend eine präzise und differenzierte Darstellung kommunaler
Finanzverhältnisse für verantwortungsvolle Strukturentscheidungen ist.


Wolfgang Kleindienst
Kreistagsmitglied Unabhängige Bürgervertretung Saale-Orla (UBV)

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