Energiepolitik darf nicht zur sozialen Spaltung führen – UBV stellt Musterantrag für kommunale Grundsatzbeschlüsse vor

Wolfgang Kleindienst, Kreistagsmitglied – Unabhängige Bürgervertretung Saale-Orla (UBV)

 

Die Unabhängige Bürgervertretung (UBV) im Saale-Orla-Kreis stellt Gemeinderäten in Thüringen
ein ausgearbeitetes Muster für einen Grundsatzbeschluss gegen die Ausweisung weiterer
Windenergieflächen im Gemeindegebiet zur Verfügung.
Für die UBV steht dabei nicht nur der Schutz von Natur und Landschaft im Mittelpunkt.
Zunehmend rückt die soziale Frage in den Vordergrund.
„Energiepolitik darf nicht zur sozialen Spaltung führen“, erklärt Wolfgang Kleindienst,
Kreistagsmitglied der UBV und 45 Jahre in der Energieversorgung tätig. „Wenn Strompreise
steigen, Netzentgelte explodieren und immer mehr Geld für gezielte Eingriffe der Netzbetreiber in
die Fahrweise von Kraftwerken und Erzeugungsanlagen (wie Windparks oder Solaranlagen), um
Netzengpässe zu beheben und die Stromversorgung zu sichern (Redispatch) und Netzausbau
aufgewendet werden muss, zahlen am Ende Bürger, Mittelstand und Kommunen die Rechnung.“
Strompreise und Netzentgelte belasten den ländlichen Raum besonders
Der forcierte Ausbau volatiler Windenergie führt zu:
–  steigenden Netzausbaukosten
–  zunehmenden Eingriffen ins Stromnetz
–  hohen Entschädigungszahlungen bei Abschaltungen
–  strukturellen Mehrkosten im System
Diese Kosten werden über Netzentgelte und Umlagen umgelegt. Besonders betroffen sind:
–  Familien mit festen Einkommen
–  Rentner
–  kleine und mittlere Unternehmen
–  kommunale Einrichtungen wie Schulen und Kindergärten
Sinkende Kaufkraft bedeutet weniger Investitionen vor Ort, weniger Wachstum, weniger
Perspektive für junge Menschen.


Versprochene Gewerbesteuern stehen realen Belastungen gegenüber
Windkraftprojekte werden häufig mit Einnahmeerwartungen beworben. Doch die Realität ist
komplexer:
–  schwankende Ertragslagen
–  steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten großer Betreiber
–  langfristige Rückbauverpflichtungen
–  Risiken für Immobilienwerte und Standortattraktivität
Kurzfristige Einnahmen können langfristige Strukturprobleme nicht ausgleichen.


Kommunale Verantwortung endet nicht bei Flächenzuweisungen
Das von der UBV bereitgestellte Muster bringt den politischen Willen eines Gemeinderates klar
zum Ausdruck und berücksichtigt zugleich die bundes- und landesrechtlichen Vorgaben.


Es stellt klar:
Gemeinden sind keine bloßen Vollzugsorgane übergeordneter Planungen. Sie tragen Verantwortung
für Lebensqualität, wirtschaftliche Stabilität und sozialen Zusammenhalt.
Gerade in Thüringen, wo Regionalplanung und bundesrechtliche Ausbauziele starken Druck
erzeugen, ist es entscheidend, dass Gemeinden geschlossen, rechtssicher und frühzeitig Stellung
beziehen.


„Wir brauchen eine Energiepolitik mit Augenmaß – technisch verantwortbar, wirtschaftlich
tragfähig und sozial ausgewogen“, so Kleindienst. „Alles andere gefährdet Akzeptanz,
Zusammenhalt und Vertrauen in politische Entscheidungen.“


Die UBV ruft daher kommunale Mandatsträger auf, das Muster als Grundlage für eigene
Beschlüsse zu prüfen und ihre Verantwortung gegenüber Bürgern und kommenden Generationen
wahrzunehmen.

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