von Wolfgang Kleindienst, Kreistagsmitglied der UBV im Kreistag des Saale-Orla-Kreises
Die Unabhängige Bürgervertretung Saale-Orla (UBV) erhebt schwere Vorwürfe gegen das
Landratsamt Saale-Orla-Kreis und Landrat Christian Herrgott. Neue Fotoaufnahmen aus dem
Windvorranggebiet W24 (Schmieritz) dokumentieren eine erschütternde und nicht
genehmigungskonforme Zerstörung großer Waldflächen, darunter Rodungen, Bodenversiegelung,
Eingriffe in Bachläufe sowie massive Geländeveränderungen. Die Fotos liegen UBV vor und sind
zur Veröffentlichung freigegeben.
Am 24.09.2024 erteilte das Landratsamt Saale-Orla-Kreis der Firma meridian Neue Energien
GmbH den immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsbescheid für den Bau von acht
Windkraftanlagen im Windvorranggebiet W24-Schmieritz.
Dabei wurden:
– das gemeindliche Einvernehmen der Stadt Neustadt/Orla und der Gemeinde Schmieritz ersetzt,
– eine dauerhafte Waldumwandlung von 28.347 m² sowie eine befristete Rodung von 85.323 m²
genehmigt.
1. Wahlversprechen gebrochen – Politiker gegen ihre eigenen Aussagen
Besonders brisant ist, dass Landrat Christian Herrgott im Wahlkampf im Januar 2024
öffentlich erklärt hat, Windkraftanlagen im Wald strikt abzulehnen und deren Bau zu verbieten. Der
Wahlflyer zeigt eindeutig seine Position:
„Der Ausbau der erneuerbaren Energien darf nicht zu Lasten unserer Natur und heimischen
Tierarten gehen, daher muss unter anderem der Ausbau von Windkraftanlagen in Wäldern
verboten werden. Eine Verpargelung unserer Landschaft muss unterbunden werden.“
Diese Aussagen stehen in direktem Widerspruch zum späteren Handeln, denn als Dienstherr der
unteren Immissionsschutzbehörde trägt Herrgott die Verantwortung für die Genehmigung vom
24.09.2024 und damit die Freigabe von über 113.000 m² Waldzerstörung.
2. Massive Verstöße gegen Genehmigungsauflagen dokumentiert
Bereits am 30.09.2025 übermittelte die UBV dem Landrat schriftliche Anfragen sowie Forderungen
nach:
– Baustopp
– Sofortvollzug (§ 20 BImSchG / § 80 VwGO)
– Bußgeldverfahren
– Wiederherstellungsanordnung
– Neufestsetzung der Sicherheitsleistung auf 1,85 Mio. € pro Anlage
Diese Schreiben wurden vom Landrat bis heute nicht beantwortet.
Nachweislich festgestellte Verstöße (mit Fotobelegen):
a) Baufeldfreimachung außerhalb des erlaubten Zeitfensters
Die Genehmigung schreibt klar vor, dass Rodungen nur von Oktober bis Februar erfolgen dürfen.
Die vorliegenden Fotos zeigen Bauaktivitäten außerhalb dieses Zeitfensters.
b) Verstoß gegen Bodenschutzauflagen
Gemäß Bescheid muss der Oberboden separat gewonnen und geschützt gelagert werden. Die Fotos
zeigen großflächig abgetragene Flächen ohne Bodensicherung.
c) Mögliche wasserrechtliche Verstöße am Eßbach
Die Bauarbeiten führten zur Trockenlegung eines Bachlaufs durch Rodung und Eingriffe in den
natürlichen Abfluss. Dies kann Verstöße gegen das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) sowie gegen
artenschutzrechtliche Vorgaben (§ 44 BNatSchG) bedeuten.
d) Mangelnde Rückbauabsicherung – Sicherheitsleistung völlig unzureichend
Die Sicherheitsleistung beträgt nur 180.499,20 € pro Anlage, insgesamt 1.443.993,60 €.
Ein unabhängiges Gutachten bescheinigt jedoch realistische Rückbaukosten von 1,5 – 3,0 Mio. €
pro Anlage, im Vergleichsfall etwa 1,85 Mio. €.
Damit beträgt die Deckung nur 9,76 % der notwendigen Summe.
3. Denkmal- und Kulturlandschaftsschutz ignoriert
Laut Unterlagen wurde im Genehmigungsverfahren der Denkmal- und Kulturlandschaftsschutz
völlig unzureichend berücksichtigt. Betroffen sind u. a.:
– Kirchen in Neunhofen, Triptis, Knau, Dittersdorf, Rosendorf
– Kapelle Krobitz
– Bismarckturm Ranis
– Burg Arnshaugk
– Stadtsilhouette Neustadt/Orla
Der Bescheid bestätigt selbst, dass Kulturlandschaften „in großen Teilbereichen unmaßstäblich
beherrscht“ werden.
4. Politisches und behördliches Totalversagen
Die UBV sieht sowohl politische Verantwortung als auch systematische Vollzugsdefizite:
– Wahlversprechen wurden gebrochen.
– Gemeinden wurden übergangen.
– Auflagen wurden nicht kontrolliert.
– Schriftliche Hinweise auf Verstöße wurden ignoriert.
– Wald und Kulturlandschaft werden irreversibel zerstört.
– Die Öffentlichkeit wurde nicht informiert.
5. Forderungen der UBV
1. Sofortige Einstellung aller Bauarbeiten bis zur Klärung der Verstöße
2. Einleitung von Bußgeld- und Ordnungswidrigkeitenverfahren
3. Neuberechnung und drastische Erhöhung der Sicherheitsleistung
4. Wiederherstellung geschädigter Bereiche, insbesondere am Eßbach
5. Unverzügliche Beantwortung aller offenen Anfragen vom 30.09.2025
6. Transparente Information der betroffenen Gemeinden
7. Politische Konsequenzen aus gebrochenen Wahlversprechen
Schlussstatement
„Was sich im Windvorranggebiet W24 derzeit vollzieht, ist eine der schwersten
und folgenreichsten Naturzerstörungen im Saale-Orla-Kreis der letzten
Jahrzehnte. Die Verantwortung liegt eindeutig bei der Kreisverwaltung unter
Landrat Herrgott und dem politischen Versagen der verantwortlichen Parteien
von CDU, CSU, B90/Die Grünen, SPD, FDP und Linke. Diese Parteien haben
die Gesetze dafür im Bund und in Thüringen zu verantworten. Wir werden
nicht zulassen, dass Wahlversprechen gebrochen, Gesetze übergangen und
unsere Heimatregion dauerhaft geschädigt werden.“
Anlagen:
Fotodokumentation
Bescheid Landratsamt zum Bau W24
Fragen und Forderungen UBV
Auszug Wahlflyer Landrat









