Tierseuchenbehördliche Allgemeinverfügung des Landkreises endet zum heutigen 12. Dezember
Schleiz. Derzeit ist in Thüringen eine deutliche Abnahme der Geflügelpestausbrüche bei Wildvögeln und bei Nutzgeflügel zu verzeichnen. Aufgrund der sich entspannenden Tierseuchensituation hat das Veterinäramt des Saales-Orla-Kreises eine erneute Risikobeurteilung vorgenommen.
Dabei wurde die aktuelle Lage unter Berücksichtigung der Ausgangssituation und der Möglichkeit des Zirkulierens von Viren im Wassergeflügel und einer eventuell daraus resultierenden Gefahr, v.a. für große Geflügelhaltungen, neu beurteilt. Daraus resultierend hat das Veterinäramt die per Allgemeinverfügung vom 24. Oktober und 07. November verhängte Aufstallungspflicht für Geflügelbestände und andere in Gefangenschaft gehaltene Vögel in ornithologischen Risikogebieten mit Wirkung zum 12. Dezember 2025 aufgehoben.
Die Aufhebung der angeordnete Aufstallungspflicht für Geflügel betrifft die ornithologischen Risikogebiete sowie Gebiete mit hoher Geflügeldichte: „Plothener Teichgebiet“, „Geflügelhof Thierbach“, „Hühnermastanlage Trannroda“, „Bleilochtalsperre“, „Wolcheteiche“, „Talsperre Lössau“ sowie „Zeltplätze Hohenwarte und Ziegenrück“.
Die Aufstallungspflicht in den Ortschaften an der Landkreisgrenze zu Greiz wurde schon zum 21. November aufgehoben, sodass derzeit nirgendwo im Saale-Orla-Kreis mehr eine Aufstallungspflicht gilt.
Julia Weiß
Pressestelle
Landratsamt Saale-Orla-Kreis
Tel: +49 3663 488-208







