Update zur Geflügelpest im Saale-Orla-Kreis:Überwachungszone an der Landkreisgrenze zu Greiz aufgehoben

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Wichtig: Aufstallungspflicht in den vom Veterinäramt festgelegten Risikogebieten bleibt weiterhin bestehen

 

Schleiz. Der Landkreis Greiz hat die Schutz- und Überwachungszone rund um die von der Geflügelpest betroffenen Betriebe bei Zeulenroda aufgehoben, was auch Auswirkungen auf Teile des Saale-Orla-Kreises hat. Die Überwachungszone mit einem Radius von 10 km reichte bis in den Saale-Orla-Kreis hinein und hatte u.a. die Aufstallungspflicht und strenge Hygieneregelungen in Orten und Gemeinden nahe der Landkreisgrenze zu Greiz zur Folge. Durch die Änderungen im Landkreis Greiz hat nun auch das Veterinäramt des Saale-Orla-Kreises per Allgemeinverfügung die Überwachungszone aufgehoben.

 

Die Aufhebung gilt für folgende Gemeinden und Ortsteile im Saale-Orla-Kreis:

 

die Gemeinde Mittelpöllnitz und Tömmelsdorf; Teile der Gemeinde Dittersdorf mit den Ortsteilen Gemeinde Chursdorf (bei Krölpa), Waldhäuser (Moßbach); Teile der Gemeinde Geroda mit dem Ortsteil Geroda (bei Weida) und Geheege; Teile der Gemeinde Lemnitz mit den Ortsteilen Leubsdorf (bei Triptis), Wiesenmühle (Triptis); Teile der Gemeinde Moßbach mit dem Ortsteil Reinsdorf (Moßbach); Teile der Gemeinde Tegau mit den Ortsteilen Burkersdorf (bei Krölpa), Tegau; Göschitz; Lemnitz; Teile der Gemeinde Triptis mit den Ortsteilen Buchpöllnitz, Mühlpöllnitz, Triptis, Döblitz; (bei Triptis), Nordsiedlung (bei Triptis), Oberpöllnitz, Steinpöllnitz, Ziegelhütte (Steinpöllnitz).

 

WICHTIG: Es gilt unbedingt zu beachten, dass die Aufhebung nicht für die ornithologischen Risikogebiete sowie die Risikogebiete wegen hoher Geflügeldichte gilt. Hier bleiben die Aufstallungspflicht und alle weiteren Regelungen aus den Allgemeinverfügungen vom 24. Oktober und 7. November weiterhin bestehen.

 

Die Risikogebiete, in denen weiterhin u.a. die Aufstallungspflicht gilt, sind: „Plothener Teichgebiet“, „Geflügelhof Thierbach“, „Hühnermastanlage Trannroda“, „Bleilochtalsperre“, „Wolcheteiche“, „Talsperre Lössau“ und „Zeltplätze Hohenwarte und Ziegenrück“.
Zum Risikogebiet „Plothener Teichgebiet“ gehören die Orte Posen, Plothen, Dreba, Knau, Schöndorf, Bucha, Tausa, Volkmannsdorf, Finkenmühle, Neundorf bei Schleiz, Pörmitz, Pahnstangen, Dittersdorf, Dragensdorf, Triemsdorf, Rödersdorf sowie die Gemarkungen Hohenofenmühle, Zipfelteich und Talsperrre Oettersdorf.
Das Risikogebiet „Geflügelhof Thierbach“ umfasst die Orte Thierbach, Ruppersdorf, Heinersdorf, Heinrichshütte, Bärenmühle, Klettigshammer, Klettigsmühle, Zschachenmühle, Neumühle und Heberndorf.
Das Risikogebiet „Hühnermastanlage Trannroda“ betrifft Herschdorf und Trannroda. Das Risikogebiet „Bleilochtalsperre“ umfasst die Orte Mühlberg, Saaldorf, Saalburg, Kloster, Gräfenwarth, Sperrmauer, Pöritzsch und Isabellengrün.
Das Risikogebiet „Wolcheteiche“ gehören Moßbach, Köthnitz, Kleina und Linda.
Das Risikogebiet „Talsperre Lössau“ umfasst die Orte Lössau, Langenbuch und Waldhäuser und das Risikogebiet „Zeltplätze Hohenwarte und Ziegenrück“ betrifft Walsburg, Ziegenrück, Linkenmühle, Neumannshof und Portenschmiede.

 

Außerdem weist das Veterinäramt nochmals darauf hin, dass alle Halter von Geflügel und anderen in Gefangenschaft gehaltenen Vögeln im gesamten Saale-Orla-Kreis, die ihrer Pflicht zur Meldung des gehaltenen Geflügels bisher noch nicht nachgekommen sind, ihre Geflügel-Haltung unverzüglich beim Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt anzuzeigen haben. Die Meldungen können unter Telefon 03663 488 190 oder per E-Mail an: veterinaerwesen@lrasok.thueringe.de  vorgenommen werden.

 

Julia Weiß

Pressestelle

Landratsamt Saale-Orla-Kreis

Tel: +49 3663 488-208

E-Mail: pressestelle@lrasok.thueringen.de

Web: www.saale-orla-kreis.de

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