Update: Veterinäramt erlässt Allgemeinverfügung für Geflügelhalter in ornithologischen Risikogebieten

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In den Risikogebieten „Plothener Teiche“, „Geflügelhof Thierbach“, „Hühnermastanlage Trannroda“, „Bleilochtalsperre“, „Wolcheteiche“, „Talsperre Lössau“ und „Zeltplätze Hohenwarte und Ziegenrück“  gilt für Geflügelhalter ab sofort Aufstallungspflicht / Verterinäramt erinnert alle Geflügelhalter im Landkreis an die gesetzliche Anzeigepflicht

 

Schleiz. Aufgrund der Feststellung des Ausbruches der Geflügelpest am 2. Oktober und 6. Oktober sowie zwei weiterer Ausbrüche am 17. Oktober im Landkreis Greiz werden durch das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Saale-Orla-Kreises folgende Maßnahmen bekanntgegeben und verfügt:

 

In den Risikogebieten „Plothener Teichgebiet“, „Geflügelhof Thierbach“, „Hühnermastanlage Trannroda“, „Bleilochtalsperre“, „Wolcheteiche“, „Talsperre Lössau“ und „Zeltplätze Hohenwarte und Ziegenrück“ gilt ab sofort für alle Bestände mit Geflügel und anderen in Gefangenschaft gehaltenen Vögeln die Aufstallungspflicht. Das heißt, dass die Tiere in geschlossenen Ställen gehalten werden müssen oder unter einer Vorrichtung, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten und einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung bestehen muss.

 

Es dürfen Netze oder Gitter zur Vermeidung des Kontaktes zu Wildvögeln genutzt werden, wenn sie als Abdeckung nach oben eine Maschenweite von nicht mehr- als 25 mm aufweisen.

 

Zum Risikogebiet „Plothener Teichgebiet“ gehören die Orte Posen, Plothen, Dreba, Knau, Schöndorf, Bucha, Tausa, Volkmannsdorf, Finkenmühle, Neundorf bei Schleiz, Pörmitz, Pahnstangen, Dittersdorf, Dragensdorf, Triemsdorf, Rödersdorf sowie die Gemarkungen Hohenofenmühle, Zipfelteich und Talsperrre Oettersdorf.

 

Das Risikogebiet „Geflügelhof Thierbach“ umfasst die Orte Thierbach, Ruppersdorf, Heinersdorf, Heinrichshütte, Bärenmühle, Klettigshammer, Klettigsmühle, Zschachenmühle, Neumühle und Heberndorf.

 

Das Risikogebiet „Hühnermastanlage Trannroda“ umfasst die Orte Herschdorf und Trannroda.

 

Das Risikogebiet „Bleilochtalsperre“ umfasst die Orte Mühlberg, Saaldorf, Saalburg, Kloster, Gräfenwarth, Sperrmauer, Pöritzsch und Isabellengrün.

 

Das Risikogebiet „Wolcheteiche“ umfasst die Orte Moßbach, Köthnitz, Kleina und Linda.

 

Das Risikogebiet „Talsperre Lössau“ umfasst die Orte Lössau, Langenbuch und Waldhäuser.

 

Das Risikogebiet „Zeltplätze Hohenwarte und Ziegenrück“ umfasst die Orte Walsburg, Ziegenrück, Linkenmühle, Neumannshof und Portenschmiede.

 

Oberste Priorität hat vor diesem Hintergrund der Schutz des Geflügels und anderen gehaltenen Vögeln vor einem Eintrag und der möglichen weiteren Verbreitung von HPAIV-Infektionen.

 

Aufgrund dessen ist eine Anpassung der Risikogebiete im Landkreis Saale-Orla vorzunehmen. Die Erweiterung der Aufstallungspflicht betrifft folgende Orte:

 

Herschdorf, Trannroda, Mühlberg, Saaldorf, Saalburg, Kloster, Gräfenwarth, Sperrmauer, Pöritzsch, Isabellengrün, Moßbach, Köthnitz, Kleina, Linda, Lössau, Langenbuch, Waldhäuser, Walsburg, Ziegenrück, Linkenmühle, Neumannshof, Portenschmiede.

 

Des Weiteren weist das Veterinäramt nochmals darauf hin, dass alle Halter von Geflügel und anderen in Gefangenschaft gehaltenen Vögeln im gesamten Saale-Orla-Kreis, die ihrer Pflicht zur Meldung des gehaltenen Geflügels bisher noch nicht nachgekommen sind, ihre Geflügel-Haltung unverzüglich beim Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt anzuzeigen haben. Die Meldungen können unter Telefon 03663 488 190 oder per E-Mail an: veterinaerwesen@lrasok.thueringe.de vorgenommen werden.

 

Pressestelle

Landratsamt Saale-Orla-Kreis

Tel: +49 3663 488-208

E-Mail: pressestelle@lrasok.thueringen.de

Web: www.saale-orla-kreis.de

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