Update: Veterinäramt erlässt Allgemeinverfügung für Geflügelhalter in ornithologischen Risikogebieten

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In den Risikogebieten „Plothener Teiche“ und „Geflügelhof Thierbach“ gilt für Geflügelhalter ab sofort Aufstallungspflicht / Verterinäramt erinnert alle Geflügelhalter im Landkreis an die gesetzliche Anzeigepflicht

 

Schleiz. Aufgrund der Feststellung des Ausbruches der Geflügelpest am 2. Oktober und 6. Oktober sowie zwei weiterer Ausbrüche am 17. Oktober im Landkreis Greiz werden durch das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Saale-Orla-Kreises weitere Maßnahmen erlassen und ornithologische Risikogebiete festgelegt.

 

In den Risikogebieten „Plothener Teichgebiet“ und „Geflügelhof Thierbach“ gilt ab sofort für alle Bestände mit Geflügel und anderen in Gefangenschaft gehaltenen Vögeln die Aufstallungspflicht. Das heißt, dass die Tiere in geschlossenen Ställen gehalten werden müssen oder unter einer Vorrichtung, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten und einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung bestehen muss.

 

Es dürfen Netze oder Gitter zur Vermeidung des Kontaktes zu Wildvögeln genutzt werden, wenn sie als Abdeckung nach oben eine Maschenweite von nicht mehr- als 25 mm aufweisen.

 

Zum Risikogebiet „Plothener Teichgebiet“ gehören die Orte Posen, Plothen, Dreba, Knau, Schöndorf, Bucha, Tausa, Volkmannsdorf, Finkenmühle, Neundorf bei Schleiz, Pörmitz, Pahnstangen, Dittersdorf, Dragensdorf, Triemsdorf, Rödersdorf sowie die Gemarkungen Hohenofenmühle, Zipfelteich und Talsperrre Oettersdorf.

 

Das Risikogebiet „Geflügelhof Thierbach“ umfasst die Orte Thierbach, Ruppersdorf, Heinersdorf, Heinrichshütte, Bärenmühle, Klettigshammer, Klettigsmühle, Zschachenmühle, Neumühle und Heberndorf.

 

Des Weiteren weist das Veterinäramt nochmals darauf hin, dass alle Halter von Geflügel und anderen in Gefangenschaft gehaltenen Vögeln im gesamten Saale-Orla-Kreis, die ihrer Pflicht zur Meldung des gehaltenen Geflügels bisher noch nicht nachgekommen sind, ihre Geflügel-Haltung unverzüglich beim Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt anzuzeigen haben. Die Meldungen können unter Telefon 03663 488 190 oder per E-Mail an: veterinaerwesen@lrasok.thueringe.de vorgenommen werden.

 

Die Allgemeinverfügung mit allen detaillierten Angaben zu den zu treffenden Maßnahmen  sowie zwei Karten, in denen die Umkreise der ornithologischen Risikogebiete eingezeichnet sind, sind auf der Internetseite des Landratsamtes im Bereich Aktuelles einsehbar.

 

Julia Weiß

Pressestelle

Landratsamt Saale-Orla-Kreis

Tel: +49 3663 488-208

E-Mail: pressestelle@lrasok.thueringen.de

Web: www.saale-orla-kreis.de

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