Keine weiteren Windkraftanlagen im Saale-Orla-Kreis!!!

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Beteiligungsverfahren zum Entwurf des Sachlichen Teilplans Windenergie der
Regionale Planungsgemeinschaft Ostthüringen

 

Die Planungsversammlung der Regionalen Planungsgemeinschaft Ostthüringen hat Anfang Juni
2025 in Kahla beschlossen, ein erstes Beteiligungsverfahren zum Entwurf des Sachlichen Teilplans
„Windenergie und Sicherung des Kulturerbes“ durchzuführen. Der Planentwurf sowie weitere
zweckdienliche Unterlagen werden vom 14. Juli bis einschließlich 15. September öffentlich für
jedermann ausgelegt. Bürgerinnen und Bürger, Kommunen, Institutionen und Verbände können in
diesem Zeitraum ihre Bedenken äußern und konkrete Hinweise einbringen.
Für den Saale-Orla-Kreis liegen die Unterlagen im oben genannten Zeitraum im Landratsamt,
Raum 212 (Neubau), aus und können immer Dienstags und Donnerstags während der regulären
Öffnungszeiten eingesehen werden. Das Landratsamt bittet um vorherige Terminvereinbarung unter
Tel. 03663/488 760 oder per E-Mail an: wirtschaftsfoerderung@lrasok.thueringen.de. Die
zuständige Ansprechpartnerin ist Angela Weiser aus dem Fachdienst Wirtschaft, Kultur, Tourismus.
Stellungnahmen zum Entwurf des Sachlichen Teilplans „Windenergie und Sicherung des
Kulturerbes“ sollen vorzugsweise über das Online-Beteiligungsportal eingereicht oder per E-Mail
an teilplanwind-ost@tlvwa.thueringen.de abgegeben werden.


Die Unabhängige Bürgervertretung Saale-Orla (UBV) lehnt weitere Windvorranggebiete ab.
Der Teilplan verfehlt das Ziel, eine ausgewogene und nachhaltige Entwicklung der
Windenergienutzung im Einklang mit dem Schutz des kulturellen Erbes, der natürlichen Umwelt
sowie den Interessen der Bevölkerung sicherzustellen.
Die Konzentration auf eine weitgehende Ausweisung neuer Windvorranggebiete ohne ausreichende
Rücksichtnahme auf Landschaftsbild, historische Kulturlandschaften, Erholungsräume und das
baukulturelle Erbe Ostthüringens ist nicht akzeptabel. Die Windkraftausbauplanung muss
sicherstellen, dass bei der Auswahl der Windvorranggebiete diese kulturellen und natürlichen
Schätze nicht gefährdet werden.
Der Planentwurf vermittelt den Eindruck, dass alternative Formen der Energiegewinnung (z. B.
Photovoltaik auf Konversionsflächen oder Gebäuden, Repowering alter Anlagen) nicht ausreichend
geprüft wurden. Zudem ist die Öffentlichkeitsbeteiligung unzureichend, insbesondere hinsichtlich
der frühzeitigen Information betroffener Bürgerinnen und Bürger sowie der transparenten
Bewertung von Einwänden und Stellungnahmen. Die faktische Zwangsausweisung von
Windvorranggebieten gefährdet damit nicht nur das regionale Kulturerbe, sondern untergräbt die
kommunale Planungshoheit und das Vertrauen in demokratische Prozesse.
Die Festlegung pauschaler Flächenziele im Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG) verkennt
die technologische Entwicklung der Windenergie und führt zu einem ineffizienten und
landschaftszerstörenden Ausbau. Künftig muss nicht die beplante Fläche, sondern die installierte
elektrische Leistung (MW) und der tatsächlich erzeugbare Strom den Maßstab bilden.


Die Energiewende darf sich nicht einseitig auf die Windkraft fokussieren. Stattdessen sind
technologieoffene, dezentrale Lösungen mit erhöhter Netzverträglichkeit zu bevorzugen.
Ein zentraler Fehler der bisherigen Energiepolitik war die Einspeisevergütung und die
Subventionierung von Windkraftanlagen und Solarparks. Diese Subventionen verzerren den Markt
und führen dazu, dass nicht immer die kostengünstigsten und effizientesten Lösungen zum Tragen
kommen. Langfristig sind Subventionen nicht nachhaltig, da sie die Marktkräfte untergraben und zu
einer Fehlallokation von Ressourcen führen.
Die UBV fordert daher die Abschaffung der Einspeisevergütung sowie der Subventionen für
Windkraftanlagen und Solarparks. Zukünftige Investitionen in die Energieerzeugung müssen sich
an den realen Gestehungskosten der jeweiligen Erzeugungsarten orientieren und nicht an
garantierten Einspeisevergütungen, wie sie derzeit nach dem EEG gewährt werden.
Der Markt sollte den Wettbewerb zwischen den verschiedenen Energiequellen vorantreiben und
nicht durch staatliche Eingriffe verzerrt werden.


Wir kritisieren auch, dass der Kreistag des Saale-Orla-Kreises nicht eingebunden wurde. Wir hätten
erwartet, dass der Entwurf des Sachlichen Teilplans Windenergie der Regionalen
Planungsgemeinschaft Ostthüringen auf die Tagesordnung des Kreistages und im zuständigen
Ausschuss thematisiert wird und der Kreistag als zuständiges politisches Gremium dazu eine
Stellungnahme abgibt.
Den Gemeinden muss das Recht gewährleistet sein, alle Angelegenheiten der örtlichen
Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung zu regeln (Artikel 28 Abs. 2 GG).
Leider wurden die Rechte der Gemeinden im Grundgesetz eingeschränkt, weil Bund und Länder
durch Gesetze Vorgaben machen können. Das Selbstverwaltungsrecht soll eigentlich die
kommunale Demokratie schützen und die Bürgernähe stärken, weil Entscheidungen vor Ort
getroffen werden. Genau das wird hier konterkariert.


Die UBV hat für eine Stellungnahme Vorschläge als Muster erarbeitet und stellt den Bürgern dies
zur Verfügung. Natürlich kann jeder diese Stellungnahme verändern oder ergänzen.


Wolfgang Kleindienst
Unabhängige Bürgervertretung Saale-Orla-Kreis – UBV

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