Neue Allgemeinverfügung verlängert das geltende Regelwerk für Jägerinnen und Jäger im Saale-Orla-Kreis – und schafft an einer Stelle eine Erleichterung
Schleiz. Bereits seit Herbst 2021 gelten im Saale-Orla-Kreis besondere Regelungen für Jägerinnen und Jäger zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP). Grund für die damaligen Maßnahmen war der erstmalige Nachweis der ASP in Deutschland, genauer gesagt im Landkreis Meißen und damit weniger als 100 Kilometer von der thüringischen Landesgrenze entfernt. Nun wurden die Schutzmaßnahmen mit einer neuen Allgemeinverfügung des Landratsamtes Saale-Orla-Kreis unbefristet verlängert. Daneben gibt es aber auch eine ab 4. September gültige Erleichterung – und zwar hinsichtlich der Entsorgung der tierischen Nebenprodukte.
„Die Afrikanische Schweinepest ist weiterhin mit nachgewiesenen Fällen präsent, nicht nur in Sachsen, sondern auch in weiteren Bundesländern wie Hessen, Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg. Eine Entspannung der Seuchenlage ist also generell nicht abzusehen“, erklärt Amtstierärztin Caroline Jarmuth.
In der Praxis bedeutet das, dass die Jägerinnen und Jäger im Saale-Orla-Kreis weiterhin jedes verendet aufgefundene Wildschwein (Fall- und Unfallwild) sowie jedes krank erlegte Wildschwein unter Angabe des Ortes beim Veterinäramt anzeigen müssen. Des Weiteren bleiben die erweiterten Maßnahmen zur ASP-Früherkennung in den Jagdgebieten an und östlich der Autobahn A9 ebenfalls bestehen. Demzufolge in den betreffenden Jagdrevieren weiterhin bei jedem erlegten Wildschwein eine Blutprobe zur Untersuchung auf die Afrikanische Schweinepest genommen werden.
Immerhin in einem Punkt wird es aber leichter: Die zentrale Entsorgung der tierischen Nebenprodukte, die nicht der Lebensmittelgewinnung dienen, von gesund erlegten Wildschweinen – also Tieren, die weder vor noch nach dem Erlegen Krankheitsanzeichen aufweisen – entfällt. „Diese Entscheidung basiert darauf, dass die in Sachsen getroffenen tierseuchenrechtlichen Bekämpfungsmaßnahmen im Mai diesen Jahres zu einer Verkleinerung und Anpassung der ASP-Sperrzonen führten“, erklärt Caroline Jarmuth.
Die komplette Allgemeinverfügung des Saale-Orla-Kreises zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest vom 3. September 2024 sowie die dazugehörigen Anlagen sind unter www.saale-orla-kreis.de im Bereich Aktuelles / Öffentliche Bekanntmachungen / Tierhaltung und Jagd zu finden.
Pressesprecher
Alexander Hebenstreit
Tel.: +49 3663 488-209
Fax: +49 3663 488-484