Wolfgang Kleindienst, Fraktionsvorsitzender UBV/FDP/WU
Sehr geehrter Herr Landrat,
wir möchten uns für die Antworten vom 26.06.24 auf unsere Anfragen vom 25.04.24 zur
Thematik Windkraftanlagen bedanken. Es gibt noch einige Nachfragen und wir wären über
eine zeitnahe Antwort erfreut.
Anfragen:
Aus Ihrer Antwort zur Frage 9. vom 28.06.24 ergeben sich folgende Nachfragen:
1. Bei Änderung der Nutzungsart von Wald zu Windkraftflächen ist auf Kosten des
Antragstellers eine funktionsgleiche Ausgleichsaufforstung durchzuführen. Diese
Aufforstung soll jedoch nicht auf landwirtschaftlich genutzten Flächen stattfinden
(§10 Abs. 3 ThürWaldG). Wo befindet sich diese Ausgleichsfläche?
2. Kann diese funktionsgleiche Ausgleichsaufforstung jedoch aufgrund fehlender oder
ungeeigneter Flächen nicht umgesetzt werden, ist eine Walderhaltungsabgabe zu
zahlen (§10 Abs. 4 ThürWaldG). Falls Walderhaltungsabgabe, in welcher Höhe würde
sich diese belaufen?
3. In welchem Verfahrensschritt fällt die Entscheidung, ob eine Ausgleichsaufforstung
oder eine Walderhaltungsabgabe für die Genehmigung zum Tragen kommt und
welche Behörde /Abteilung trifft diese Entscheidung?
Kann gegen diese Entscheidung Widerspruch eingelegt werden?
4. Zu welchem Zeitpunkt erfolgt eine Information des Landratsamtes zu einem
eingegangenen Antrag auf Vorbescheid oder Genehmigungsbescheid
Windkraftanlagen an die betroffenen Kommunen? Die meisten Antragsteller haben
sich ja über das Siegel faire Windenergie Thüringen zu einer Einbeziehung aller
Betroffenen in allen Projektierungsphasen verpflichtet.
Auszug aus den Leitlinien für faire Windenergie in Thüringen:
– Beteiligung aller Interessengruppen im Umfeld eines Windparks während der gesamten Projektierungsphase
– Sicherstellung eines transparenten Umgangs mit projektrelevanten Informationen vor Ort, Bereitstellung von Unterstützungs- und Aufklärungsangeboten
Zu den weiteren Antworten bezüglich W29 und W30 noch folgende Nachfragen:
5. Das Vorranggebiet W29 wurde nach unserem Kenntnisstand ohne Wissen des
Stadtrates und der Bürger festgelegt. Wann gab die Stadt Gefell ihre
Stellungnahme/gemeindliches Einvernehmen zum Vorranggebiet W29 ab? Gab es
darüber einen Stadtratsbeschluss? Wenn ja, wann und mit welchem Ergebnis?
6. 2018 wurde ein Antrag von der Firma „Primus“ gestellt, der offenbar abgelehnt wurde.
Nach unserem Kenntnisstand legte „Primus“ Widerspruch ein, dem nicht abgeholfen
werden konnte. Anschließend wurde der Widerspruch der Firma „Primus“ an die
Obere Immissionsschutzbehörde beim Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und
Naturschutz als Widerspruchsbehörde abgegeben. Das Widerspruchsverfahren wurde
am 26.07.23 per Einstellungsverfügung beendet, das die Firma Primus ihren
Widerspruch zurück gezogen hatte. Aus welchen Gründen wurde der Antrag der
Firma „Primus“ damals abgelehnt? Bitte um Auflistung aller Versagensgründe.
Nach unseren Informationen ist die Firma RWE jetzt Eigentümer der Firma Primus.
Ist dadurch die Firma RWE Rechtsnachfolger der Firma Primus, der abgeschlossenen
Verträge und Widerspruchsverfahren?
7. Warum erhielten einige Widerspruchsführer der betroffenen
Grundstückseigentümer zu den damaligen Bauvorhaben der Firma Primus keine
Anhörung oder Mitteilung über den Bearbeitungsstand ihrer Widersprüche?
8. Zu welchem Zeitpunkt erfolgt eine Information des Landratsamtes zu einem
eingegangenen Antrag auf Vorbescheid oder Genehmigungsbescheid
Windkraftanlagen an die betroffenen Kommunen?
9. Liegt ein Antrag für Windkraftanlagen auf dem Gebiet W29 vor? Wenn ja, seit wann
und wer ist der Antragsteller?
Freundliche Grüße